Mittwoch, 4. Februar 2015


Ihre liebe Tante Elly und der ehrenwerte Schwager Mustafa

oder: Der unerwünschte Erbe

von RA Dr. Björn Clemens

Wenn Sie systematisch Ihre erbrechtlichen Beziehungen untersuchen, werden Sie überrascht sein, was dabei zu Tage tritt, wer in Ihrer Erbfolge steht oder in wessen Erbfolge Sie stehen. Insbesondere wenn sich unter Ihren Verwandten Einzelkinder oder Kinderlose oder beides befinden, ergeben sich verschlungene Pfade. Ein zugespitzter Beispielsfall soll das verdeutlichen:

Sie sind jung und genießen das Leben. Der Tod ist für Sie kein Thema, wenigstens nicht der eigene. An den Ihres Vaters können Sie sich nicht mehr erinnern. Bei näherem Hinsehen entdecken Sie aber, dass er eins werden könnte. Denn Sie haben einen gefährlichen Beruf (Schornsteinfeger, Gerüstbauer, Rechtsanwalt), einen gefährlichen Weg zur Arbeit (30 km Autobahn, Ihre U-Bahn Station liegt im von ... bewohnten Viertel), ein gefährliches Hobby (Motorrad, Drachenfliegen, Reiten) oder Freunde mit anderem Kulturverständnis, das auch Selbstjustiz einschließt. Damit sind wir schon ganz nah beim Thema. Denn Ihre Schwester Grete fühlte sich immer schon von ihrem Klassenkameraden Mustafa und dessen treuen dunklen Hundeaugen angezogen. Sie ist jetzt 18 und schwanger. Mustafa überzeugt sie mit schlagenden Argumenten, der Hochzeit zuzustimmen und zum allein statthaften Glauben überzutreten. Mustafa ist demnach jetzt Ihr Schwager. Er impft ihrer Schwester ein, dass sie seine fünf anderen Freundinnen und Frauen zu dulden hat. Ihre Schwester teilt diese gesellschaftlichen Ansichten nicht und zieht ins Frauenhaus, wo sie auch entbindet. Wenig später kommt sie unter ungeklärten Umständen ums Leben.

Das Kind, der Kleine heißt Mehmet, nimmt Ihre Mutter zu sich. Ihre Tante Elly ist empört. Tante Elly hatte zu ihrer Schwester Agathe, Ihrer Mutter, immer ein eher durchwachsenes Verhältnis. Dass Ihre Mutter nun diesen Enkel aufziehen will, verbessert das Klima nicht. Aber die Mutter nimmt sich den ganzen Vorgang ohnehin so sehr zu Herzen, dass sie kurz darauf an ihrer Trauer verstirbt. Mehmet kommt zu seinen Großeltern väterlicherseits, wo er endlich die Vorzüge der einzig statthaften Religion u.ä. kennen lernt. Tante Elly selbst ist früh verwitwet und hat bisher versucht, den anständigen Teil der Familie zusammenzuhalten. Zu Ihnen pflegt sie seit jeher ein inniges Verhältnis. Sie hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass das kleine Vermögen, das die stets sparsame und fleißige Frau in ihrem Leben zusammengetragen hat, im wesentlichen bestehend aus einem kleinen Reihenhaus, dem Mercedes 200 ihres verstorbenen Mannes und einem Sparbuch, Ihnen zufallen sollte. Der Wert beträgt € 400.000,-. Ihre, auch finanzielle, Zuneigung zu Ihnen hat sie oft betont. Nur leider steht sie in keinem Testament...

Als Tante Elly stirbt, erweist sich das als Verhängnis. Denn nun tritt die gesetzliche Erbfolge ein: Die gesetzlichen Erben der Tante sind deren Kinder. Da es keine Kinder gibt, erben die Eltern der Tante, Ihre Großeltern mütterlicherseits. Da die Eltern schon tot sind, erben deren Abkömmlinge. Das sind Tante Elly, die sich natürlich nicht selbst beerben kann, deren Schwester Gudrun und schließlich die Schwester Agathe, Ihre Mutter. Gudrun, welche die Tante nie ausstehen konnte, und Agathe erben zu gleichen Teilen. An die Stelle Ihrer Mutter Agathe treten nun Sie und Ihre tote Schwester. Zu gleichen Teilen. Das ist jeweils ein Viertel der Erbmasse, also rechnerisch € 100.000,-. Und an die Stelle Ihrer Schwester tritt der kleine Mehmet. Er erbt also im Wert von € 100.000,- (tatsächlich ist es etwas komplizierter, da eine Erbengemeinschaft entsteht, aber das wollen wir hier vernachlässigen). Und dieses Erbe verwaltet für ihn? Richtig: der Vater, der ehrenwerte Mustafa. Sie fahren erst einmal in den Skiurlaub, um das zu verkraften.

Vor lauter Kummer landen Sie in einem Lawinengebiet. Während Sie unter den Schneemassen langsam dem Erstickungstod entgegendämmern, finden Sie noch letzte Kraft, um Ihre Erbfolge durchzudenken. Und da auch Sie kein Testament haben, gestaltet die sich wie folgt:

Ihre  Erben sind Ihre Kinder. Da Sie keine Kinder haben, erben Ihre Eltern. Da Ihre Eltern tot sind, erben deren Abkömmlinge. Da Sie sich nicht selbst beerben können, erbt Ihre Schwester, und an deren Stelle tritt, richtig, Sie ahnen es: der kleine Mehmet. Zum zweiten Mal; jetzt Ihre € 100.000,- die Sie geerbt haben! Und das Erbe verwaltet? Genau! So kommt das hart erarbeitete Geld Ihrer fleißigen Tante zur Hälfte in die Hände einer ungeliebten Schwester und zur Hälfte in die Hände Ihres ehrenwerten Schwagers Mustafa mit seinen treuen dunklen Augen. Etwas anders als es sich Tante Elly vorgestellt hat!

Was lehrt uns das? Klären Sie rechtzeitig die Wege und Abwege Ihrer Erbfolgen: Lassen Sie sich beraten, wer von Ihnen bekommt und von wem Sie bekommen. Um ungewollten Verläufen vorzubeugen, sollten Sie bei Zeiten ein Testament abfassen.


Nachbemerkung: Vorstehender erdachter Fall dient ausschließlich zur Illustration der gesetzlichen Erbfolge. Eine politische Aussage ist damit nicht verbunden. Der Fall wäre erbrechtlich nicht anders zu beurteilen, wenn Ihre Schwester sich in einen kernigen blonden Neonazijüngling mit blauen Augen, gestähltem Körper und korrektem Scheitel verliebt hätte. Aber dann hätte Ihre Tante Elly vielleicht zu dessen Gunsten ein Testament... lassen wir das!

B.C.