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Montag, 15. Oktober 2018

Never ending story


Mammutprozess um das Aktionsbüro Miittelrhein beginnt von vorne


Am Landgericht Koblenz beginnt am 15. Oktober 2018 die Neuauflage eines Endlosprozesses. 16 Angeklagte müssen sich wegen des Vorwurfes der Bildung einer kriminellen Vereinigung, die die Staatsanwaltschaft unter dem Namen Aktionsbüro Mittelrhein angeklagt hat, verantworten.Dabei geht es nicht um Mord und Totschlag, nicht um Menschenhandel oder Prostitution nicht um Einbruch oder Rauschgifthandel, nicht um Schleuserei oder Grenzverletzung, sondern um Kleindelikte wie Sachbeschädigung, Schmierereien und Landfriedensbruch. Der Prozess ist denn auch nur die juristische Form, in die der politische Kampf gegen rechts gekleidet wird; ein Prozess, der im Jahr 2012 begann und über sage und schreibe 337 Verhandlungstage geführt wurde, bevor er im April 2017 ergebnislos beendet werden musste, weil der Vorsitzende Richter in den Ruhestand ging. Wenn er nun komplett von vorn anfängt, liegt das nicht an einem strafrechtlichen Bedürfnis: die noch zu erwartenden Strafen liegen im absoluten Bagatellebereich. Es liegt an dem politischen Bedürfnis eines Systems, das jeden Tag ein Stück mehr an innerer Legitimität verliert und sich nur noch über den Kampf gegen rechts definiert und dazu entweder groß angelegte Propagandafeldzüge veranstaltet wie nach den Vorfällen von Chemnitz, oder eben politische Justiz betreibt.

LG Koblenz 2090 Js 29752/10.12 Kls  

Dienstag, 2. Oktober 2018

Der Zug mit dem Kreuz

VG Köln hebt Versammlungsauflage gegen Abakus e.V. auf


Das Verwaltungsgericht Köln hat in einer Eilentscheidung vom 2. Oktober 2018 eine Auflage des Polizeipräsidiums Köln vom selben Tag (sic!) gegen eine Kundgebung des Vereins Abakus e.V. am 03.Oktober 2018 aufgehoben. Der überparteiliche Verein hat für den Tag der Deutschen Einheit eine Kundgebung unter dem Motto "Wir trauern um die Opfer der verfehlten Flüchtlingspolitik von Angela Merkel" in Leverkusen angemeldet. Dabei wollte er auch Holzkreuze mit Bildnissen ermordeter Personen mitführen. Das Polizeipräsidium untersagte mit einer fragwürdigen Begründung des Kunsturheberrechts  nicht nur die Befestigung der Bilder an den Kreuzen, sondern gleich die Kreuze selbst. Ob ihm das christliche Symbol an sich ein Dorn im Auge ist, ging aus der Begründung des Bescheids nicht hervor.

Der Verein setzte sich dagegen zur Wehr und erwirkte, dass die Klage gegen die Auflage aufschiebende Wirkung erhielt, so dass die Kreuze mitgeführt werden dürfen. (20 L 2247/18)