Dienstag, 26. November 2019



Fall Lübcke: Spekulationen und Skandale

BGH-Präsidentin strafbar?


Im Ermittlungsverfahren Lübcke wird derzeit eine neue Sau durchs Dorf getrieben. Spekulationen über angebliche weitere Personen am Tatort werden gestreut, und obwohl noch nicht ansatzweise abzusehen ist, ob und wann Anklage erhoben werden wird, fühlt sich die Politik bemüßigt, durch Untersuchungsausschüsse Dinge aufzuklären, die dem Strafverfahren vorbehalten sind. 

Dabei hat sich bereits ein handfester Justizskandal abgespielt, als am 13. September ein Beschluss vom 22.08.2019 zur Haftbeschwerde eines Nebenbeschuldigten in die offizielle Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofes eingestellt wurde. Der Verteidigung ging der Beschluss erst am 14.09.2019 zu. Er enthält zahlreiche Details aus dem Ermittlungsverfahren, die nicht für Dritte bestimmt sind. Unter anderem wird die ehemalige Lebensgefährtin des genannten Beschuldigten als Zeugin zitiert, die dort Begriffe wie „Denker“ und „Macher“ in die Welt gesetzt hat. Natürlich kursieren diese Schlagworte jetzt in der Sensationspresse. Das ist ein nicht hinnehmbarer Rechtsverstoß, der den Betroffenen öffentlich vorverurteilt, bevor überhaupt entschieden ist, ob es zur Anklage kommt, siehe oben. Deshalb hat die Verteidigung gegen die Veröffentlichung Beschwerde bei der Präsidentin des BGH eingelegt, die ergebnislos verlief. Nun wird bei dem Verwaltungsgericht Karlsruhe auf Entfernung geklagt. Bislang gibt es nur eine Zwischenentscheidung, der gemäß der Verwaltungsrechtsweg zulässig ist. Das war umstritten, und der BGH hat dagegen Beschwerde eingelegt. (3 K 6973/19)
Die Veröffentlichung verstößt aus Sicht der Verteidigung auch gegen die Strafvorschrift des § 353d StGB. Sie untersagt, dass aus amtlichen Schriftstücken wortgetreu in der Öffentlichkeit zitiert wird, bevor das Hauptverfahren eröffnet und die Anklageschrift verlesen ist. Nun ist genau das mit dem Beschluss des BGH zur Haftbeschwerde passiert.

Ob gegen die Präsidentin des BGH deshalb Strafanzeige erstattet wird, wird sich zeigen.