Sonntag, 31. Oktober 2021

 

Zehn Thesen zum Antichristen

Jede Rechtsordnung besteht in einem gesellschaftlichen Kontext. Das heißt, was Gesetz wird und was nicht, hängt wesentlich davon ab, ob wichtige gesellschaftliche Gruppen darauf Einfluss nehmen oder eben nicht - und sich still ergeben. Deshalb soll an dieser Stelle die Rolle der Kirche beleuchtet werden: 

Wer in den Zeiten der inszenierten Pandemie nach Gott sucht, nach einem Refugium vor den Nachstellungen und Übergriffen des Staates auf die Bürger, wird in der Pfaffenkirche nicht fündig, im Gegenteil: Dort huldigt man dem Antichristen.

 

 

 

  1. Wer die medizinisch Unkorrekten aus dem Gottesdienst und somit aus der Mitte der Gemeinde verstößt, spuckt Jesus Christus ins Gesicht. Wer Gottes Haus nur denjenigen öffnet, die ihren Gesundheitsstatus nachweisen, verschließt es ihnen. Denn Jesus wandte sich den Aussätzigen (Mt. 8, 3) zu, eingedenk dessen, dass sie aus der Gemeinde abgesondert (in Quarantäne gesteckt) waren. Denn in der Schrift heißt es, (3. Mose 13, 46): „Allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.“ Jesus durchbricht die Quarantäne, ihm sind alle willkommen, ob krank, gesund oder geimpft, und deshalb dient dem Antichristen, wer sie vollstreckt.

 

  1. Wer einer Agenda der Furcht das Wort redet oder ihr nicht entgegentritt, verleugnet Jesus Christus. Denn er spricht, „in der Welt habt Ihr Angst, ich aber habe die Welt überwunden“ (Johannes 16,33);  er spricht, „ich habe Euch nicht den Geist der Frucht gegeben, sondern den Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit“ ( 2. Tim., 1, 7). Wer Jesus dient, nimmt daher den Menschen die Angst vor Krankheit. Wer ihnen diese Angst einjagt, dient dem Antichristen.

 

  1. Wer die biologische Gesundheit des Menschen in den Mittelpunkt des Lebens stellt, verschreibt sich einer Agenda des Körpers, also des Fleisches. Diese Agenda leugnet die Agenda des Heilands, denn er spricht, Römer 5, 12ff. „So sind wird nun, liebe Brüdern und Schwestern nicht dem Fleisch schuldig, das wir nach dem Fleische leben. Denn wenn Ihr nach dem Fleisch lebt, so werdet Ihr sterben müssen, wenn Ihr aber durch den Geist die Taten des Leibes tötet, so werdet Ihr leben.“ Folglich sind die Gesundheitsapostel Apostel des Antichristen.

 

  1. Wer sein Gesicht beim Kirchgang maskiert, verdeckt es vor Gott. Doch Gott wendet den Menschen sein Angesicht zu, damit sie ihm ihr Angesicht zuwenden. Wer im Gottesdienst ausruft „Gott lasse sein Angesicht leuchten über Dir und sei Dir gnädig“ (4. Mose, 6,25) und dabei das eigene Gesicht verhüllt, ist ein Heuchler und Scharlatan. Er dient dem Antichristen.

 

  1. Wer Gott den Gesang verweigert oder ihn verschleiert, verschließt die Ohren vor dem Gebot, ihm Lobgesang entgegenzubringen. Denn es heißt im Psalm (147): „Denn es ist gut, unserem Gott zu singen, es ist lieblich, es ziemt ich der Lobgesang“, und es heißt im Lied: „Nun lasst uns gehn und treten mit Singen und mit Beten“ (Paul Gerhard) oder  „Psalter und Harfe wacht auf, lasset den Lobgesang hören.“ (Joachim Neander). Wer nicht singt, bejubelt den Antichristen.

 

  1. Wer die Gottesdienste beschränkt oder sie gar digitalisiert, verbannt den Geist Gottes aus seiner Mitte. Denn es steht geschrieben (Mt. 18,20), „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, bin ich mitten unter ihnen.“ Wer die Versammlung der Gemeinde behindert, sperrt damit Gott aus. Das ist Dienst am Antichristen.

 

  1. Wer staatliche Vorgaben für den Gottesdient akzeptiert oder sie in vorauseilendem Gehorsam selbst inszeniert, verstößt gegen das Gesetz Jesu Christi, wonach Du Dem Kaiser geben sollst, was des Kaisers und Gott, was Gottes ist (Mk. 12, 17). Wenn der Staat sich anmaßt, Auflagen für den Gottesdienst zu erlasen, dann sollst Du Gott mehr gehorchen als den Menschen (Apg. 5,29). Wer aber Gott den Gehorsam verweigert, gehorcht dem Antichristen

 

  1. Wer sein Heil darin sucht, der Welt zu gefallen und deshalb den Widerstand gegen die Herrschaft des Bösen meidet, der dient ihr. Damit dient er dem Fürsten der Welt.  Aber der Fürst dieser Welt wird im Gericht hinausgeworfen (Johannes 12,31) Wer also dem Fürsten dieser Welt dient, dient dem Antichristen.

 

  1. Wer der Gemeinde nicht beisteht, wer Gläubige aussperrt, und Hilfesuchenden keine Hilfe bietet, ist eine falsche PriesterIn. Von ihs heißt es: „Wehe den Hirten, die die Herde meiner Weide umkommen lassen. Darum so spricht der Herr, der Gott Israels, über die Hirten, die mein Volk weiden, Ihr habt meine Herde zerstreut und verstoßen und nicht nach ihr gesehen. Siehe ich will Euch heimsuchen um Eures Bösen Tuns willen.“  (Jeremia 23, 1 u. 2) Denn diese falschen Hirten stehen im Dienste des Antichristen.

 

  1. Wer all dies tut aus Angst vor der Abschaffung der Kirchensteuer oder dem Ablösegebot (Art. 140 GG., Art. 138 WRV), der handelt nicht um Gottes Willen sondern um seines eigenen Willen. Denn Du kannst nicht gleichzeitig Gott dienen und dem Mammon (Mt. 6, 24, Luk. 16,13)!      

 

 

Die Kirche, die solches treibt, ist somit Teil der Agenda. Sie dient nicht Gott und nicht den Menschen. Sie dient, wie schon zu Zeiten des Reformators dem Antichristen, ob bewusst oder unbewusst.

 

Reformationstag 2021

 

     

Montag, 25. Oktober 2021

 

 

„Wer Deutschland liebt, ist Antisemit“ vor dem Landgericht Dortmund

 Kreativer Prozessauftakt endet nach 13 Minuten


Am Landgericht Dortmund sollte am Morgen des 25. Oktober 2021 das Strafverfahren gegen zehn Angeklagte um eine Parole beginnen, die sie bei einer Kundgebung der Partei „Die Rechte“ im Jahr 2018 gerufen haben sollen. Laut Anklageschrift hätten die Teilnehmer „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit“ skandiert. Rechtlicher Tatvorwurf ist Volksverhetzung gemäß § 130 StGB. Doch ob dieser Spruch wirklich strafbar ist oder eher eine Geschmacklosigkeit, ist selbst für die Staatsanwaltschaft nicht so sicher. Deshalb hat sie ihrer Anklageschrift – mehr als unüblich – ein zehnseitiges Rechtsgutachten vorangestellt, das zu dem Ergebnis kommt, dass der Inhalt des Spruches selbst wahrscheinlich straflos sei, er aber im Zusammenhang mit dem Gesamtgepräge der Kundgebung strafbar werde.

So ist es dann möglicherweise eher politischen Zwängen als dem Strafgesetzbuch geschuldet, dass am 25. Oktober mit großem medialen Begleitprogramm, einschließlich einer dpa-Meldung, die Hauptverhandlung vor der großen Strafkammer begann. Tagungsort ist der Veranstaltungssaal des Freizeitzentrums West Dortmund, FZW. Laut dessen Eigendarstellung ist es ein „kreativer“ Veranstalter, der Parties und Konzerte für verschiedene jugendliche Subkulturen und musikalische Szenen anbietet. 

Das Ambiente ist auch eher dem Voyeurismus als der Rechtsfindung zugeneigt: eine düstere Halle ohne natürliches Licht oder Frischluft, dafür mit zugiger Klimaanlage. Die Angeklagten sitzen mit ihren siebzehn Verteidigern eng zusammengequetscht an drei Tischreihen mit schwarzen Decken, die wenig Platz für die Unterlagen bieten; um die Laptops an den Strom anzuschließen, muss ein Verlängerungskabel herbeigeschafft werden. Das Gericht thront auf der Bühne, auf der sonst verschwitzte Musiker die Teens zum Tanzen bringen. Wenn gerade nicht der Corona-Gott sein Szepter schwingt. Am ersten Tag mussten sie alle dort nicht lange sitzen, denn die Videos, die die fragliche Demo zeigen, waren bislang nicht in dem Aktenbestand der Verteidigung enthalten. Auf diesen Videos soll man am Lippenspiel der Angeklagten ablesen können, ob sie mit skandierten oder nicht. Sie sind somit das wesentliche Beweismittel. Dass gerade sie fehlten, nachdem das (Vor-) Verfahren schon seit drei Jahren läuft, ist bemerkenswert. Folgerichtig beanstandeten die Verteidiger dieses Defizit, woraufhin die Verhandlung ausgesetzt wurde. Lediglich die USB-Sticks mit den Dateien wurden noch ausgeteilt. Ende des ersten Aktes nach dreizehn Minuten. Der geneigte Leser möge selbst beurteilen, ob das Ganze kreativen oder subkulturellen Charakter hat. Am 8. November soll fortgesetzt werden.                    

LG DO 32 klS600 Js 466/18-19/19