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Montag, 29. Juli 2024

 

Unterlassungsprozess Dr. Nagels/Matthias Helferich MdB

 

Am 01. August 2024, 13.00 Uhr wird es vor dem Oberlandesgericht Köln (Saal 144) zur mündlichen Verhandlung in einem Unterlassungs-Prozess zwischen dem ehemaligen Funktionär der Republikaner Dr. Robert Nagels und dem Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich, AfD kommen. Nagels begehrt von Helferich die Unterlassung einer Äußerung, die ihn mit einer angeblichen Tätigkeit für den Verfassungsschutz in Verbindung bringt. Maßgeblich stört er sich daran, dass man ihm vorwirft, er sei „gegen rechts“ eingesetzt worden. Die Kontakte zum Geheimdienst an sich bestreitet Nagels nicht nur nicht, sondern hat sie selbst im Jahre 2009 in einem Gerichtsverfahren vor dem LG Düsseldorf gegen den Produzenten rechter Musik, Torsten Lemmer öffentlich eingeräumt. Nunmehr zieht er sich aber darauf zurück, lediglich in seiner Bundeswehrzeit linke Studenten beobachtet zu haben. Die geschäftlichen Kontakte zwischen Nagels und Lemmer waren über Jahre ausgesprochen intensiv, allerdings hat sich Nagels immer als Finanzier im Hintergrund gehalten.

 

Nach Auffassung von Matthias Helferich und dessen Rechtsbeistand Dr. Björn Clemens sind die Behauptungen von Dr. Nagels unglaubhaft, zumal er gegenüber dem Gericht eine politische Selbstverortung als gemäßigter Zeitgenosse vorgenommen hat, die nicht den Tatsachen entspricht. Nagels war in der Zeit seiner Mitgliedschaft bei den Republikanern als Scharfmacher bekannt, der die Partei auf einen möglichst extremen Rechtskurs bringen wollte. In einem Interview mit der Zeitschrift Playboy 1992 hatte er zudem das allgemeine Wahlrecht in Frage gestellt und damit die Partei in ein schlechtes Licht gesetzt. Schließlich hat er für einen Parteitag 1993 eine Sicherungstruppe aus dem Umfeld der Kampfsportschule Hak-Pao in Solingen organisiert, aus jenen Kreisen also, die für den Mordanschlag auf ein von fünf Türken bewohntes Haus verantwortlich waren. Diese Kampfsportschule ihrerseits stand unter dem Einfluss eines VS-Mannes. Nach Ansicht von Helferich schließt sich hier der Kreis. Das Verhalten von Dr. Nagels entspricht dem, was allgemein als Zersetzung beschrieben wird. Auch seine jüngsten Versuche, im AfD-Kreisverband Duisburg, der für ihn organisatorisch unzuständig ist, Fuß zu fassen, nachdem er zuvor in Oberhausen gescheitert war, ist symptomatisch.

 

Helferich und sein Rechtsbeistand haben umfangreiches Material zusammengetragen, das die fragwürdige Rolle, die Nagels über Jahre im rechten Spektrum spielte, erhellt. Es handelt sich um größtenteils frei zugängliche Dokumente, in denen immer wieder auch das V-Mann-Thema behandelt wird. Demnach ist die streitbefangene Äußerung, juristisch betrachtet, mindestens eine plausible Schlussfolgerung. Ob sie als zulässiges Werturteil anerkannt werden wird, wird von der Bewertung der vorgelegten Tatsachen durch das Gericht und ihrer Indizwirkung abhängen. Aus Sicht von Matthias Helferich besteht jedenfalls eine hohe Indiziendichte, die seine Bewertung deckt.             

 

Matthias Helferich MdB/Dr. Björn Clemens, RA, 29.07.2024