Klage gegen Versammlungsverbot in Köln am 25. Oktober 2015
Die
Veranstalter der für den 25. Oktober 2015 in Köln geplanten Kundgebung gegen
Islamismus haben Klage gegen das Versammlungsverbot eingelegt. An dem Tag
sollte ein Jahr nach der berühmten „Hogesa“ - Demonstration eine Art veränderter Anlehnung unter einer anderen Versammlungsleitung mit anderen Rednern usw.
stattfinden. Weil das Polizeipräsidium meinte, von den Ereignissen des letzten
Jahres auf einen gewalttätigen Verlauf schließen zu können, verbot es die
Kundgebung mit Bescheid vom 28.09.2015.
Die
dabei getroffene Gefahrenprognose berücksichtigte jedoch die wesentlichen
Veränderungen, die in diesem Jahr geplant sind, nicht. Ebenso fiel unter den Tisch, dass der Versammlungsleiter mehrfach und eindeutig zu einer friedlichen Durchführung aufgerufen und im September in Essen auch unter Beweis gestellt hat, dass es friedlich geht. Schließlich ist die Verbotsbehörde darüber hinweggegangen, dass die von ihr zu Krawallen aufgebauschten
verschiedenen kleineren Ausschreitungen des letzten Jahres im wesentlichen
durch Provokationen von außen veranlasst waren, denen die Polizei hilflos
gegenübergestanden hatte. Bei besserer Vorbereitung hätte sie die
Sicherheit gewährleisten können. Ob das politisch gewollt war, ist jedoch in Frage
zu stellen. Bemerkenswerter Weise rankt sich ein Schwerpunkt der Argumentation
in dem Verbot um einen im Vorjahr umgekippten Polizeibus, der keine erkennbare
polizeitaktische Einbindung hatte sondern allein auf weiter Flur am
Kölner Bahnhofsvorplatz stand. Als er dann von ein paar Unbelehrbaren tatsächlich umgeworfen wurde, hatten die Medien die Bilder, nach denen ihnen
gelüstete.
Nach
der bisherigen Rechtsprechung zum Versammlungsrecht, unter anderem des
Verwaltungsgerichts Hannover zu einer Hooligan-Demonstration im November 2014
kann das Verbot keinen Bestand haben.