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Mittwoch, 5. April 2017

Im Schatten der Silhouette


Ein Anti-Burschenschafts-Aufkleber und ein in keiner Weise befangener Richter
 

 Das an Kuriositäten wahrlich nicht arme Strafverfahren gegen Angehörige des sogenannten „Aktionsbüros Mittelrhein“ vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz, Aktenzeichen 2090 Js 29752/10.12 Kls ist um eine bizarre Nuance reicher. Am Dienstag, dem 28. März begann eine „Befangenheitsschlacht“ um einen Anti-Burschenschafts-Aufkleber, der an der Innenseite der Tür zum Dienstzimmer des Vorsitzenden Richters angebracht  und von außen erkennbar ist. Der Aufkleber zeigt die schwarze Silhouette eines offensichtlichen Verbindungsstudenten im Verbotsschild, ein bekanntes Motiv, das von vielen antifaschistischen Gruppen und Initiativen genutzt wird und häufig mit Kampfvokabeln wie „Verbindungen kappen“ oder „falsch verbunden“ verwendet wird. Die Richterkollegen halten das nicht für ein Zeichen von Befangenheit.

Dass der Vorsitzende einer Staatsschutzkammer in einem Prozess, in dem die rechts/links-Konfrontation beispielsweise im Falle einer Straßenschlacht anlässlich des Dresdner Trauermarsches 2011, ständiger Verhandlungsgegenstand ist, einen Aufkleber mit dezidiert politischer Ausrichtung an seiner Tür kleben hat, ist gelinde gesagt, bemerkenswert. Dass diese Ausrichtung auch ziemlich unverhüllt als antinational daherkommt, muss befremden. Folglich wurde sie auch fast einhellig von Angeklagten und deren Verteidigern, unter denen sich einige Angehörige der Deutschen Burschenschaft befinden, als offener Affront empfunden und mit Befangenheitsanträgen beantwortet.

Befangenheitsanträge erweisen sich im Strafprozess fast durchweg als stumpfes Schwert. Das Landgericht Rostock hat sogar den angeblich als Scherz gemeinten bei facebook geposteten Spruch eines Richters: „wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause – JVA“ (http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/wir-geben-ihrer-zukunft-ein-zuhause-jva-facebook-richter-darf-strafrichter-bleiben/13652892.html) nicht als Zeichen einer Befangenheit angesehen. Im AB- Mittelrhein-Verfahren hat sich das wieder einmal bestätigt. Der abgelehnte Richter hielt mit abwegigen Ausreden krampfhaft an dem Aufkleber fest. Daher entwickelte sich eine bizarre Debatte darüber, ob die Gestalt des Aufklebers seit seinem Bekanntwerden verändert wurde, ob der Verbotsstrich mehr oder weniger unterbrochen ist und ob es statthaft war, ihn vom Flur aus abzulichten. Als ob es darauf ankäme. Diese Posse wird vorerst keine Konsequenzen haben. Denn die Befangenheitskammer des LG Koblenz hielt den Aufkleber nicht für beanstandungswürdig. Zwar stehen noch weitere ähnliche Anträge zur Entscheidung an, aber das Ergebnis dürfte das gleiche sein.

Derlei Tendenzbekundungen verbieten sich an einem Gericht eigentlich von selbst. Ein Skandal ist es, wenn sie folgenlos bleiben. Mancher mag sich an den Satz der Krähen, die einander kein Auge aushacken, erinnert fühlen.    

Nachtrag 06.04.2017:

Jetzt wird schon offiziös von einer möglichen Einstellung des Verfahrens gesprochen: 

http://www.wormser-zeitung.de/politik/rheinland-pfalz/neonazi-mammutprozess-koennte-spektakulaer-platzen_17802934.htm