Lübcke-Zuschlag? 100 Tagessätze für historischen Gruß
Vor dem Amtsgericht Dortmund wurde am 28. Juni 2019 ein denkwürdiges Urteil gesprochen. Es hatte aber wohl weniger mit dem 105. Jahrestag der Ermordung des österreichischen Thronfolgers Franz-Ferdinand in Sarajewo zu tun.Viel mehr könnte sich die mediale Stimmungmache, die im Gefolge des gewaltsamen Todes des Kasseler Regierungspräsidenten Wolfgang Lübcke ausgebrochen ist, in der Urteilshöhe niedergeschlagen haben.
Verhandelt wurde eine eher harmlose Kneipenschlägerei vom Dezember 2016 (!). Sie hatte sich entwickelt, nachdem aus einer lockeren Knobelrunde zunächst eine politische Debatte und dann ein Streit entstanden war. Ein Übermaß an Alkohol trug das Seinige zur Eskalation bei. Ein Geschehen, wie es sich jedes Wochenende hundertfach, ja vielleicht tausendfach in deutschen Bierhallen oder Gaststätten abspielen dürfte. Weil dabei einer der Beteiligten, ein bekannter Aktivist des Dortmunder Nationalen Widerstandes, versuchte hatte, ein Bierglas einzusetzen, galt seine Handlung als gefährliche Körperverletzung, zu der sich Beleidigung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen in Gestalt eines Grußes aus den dreißiger bzw. 40er Jahren (§ 86a StGB), die aus der Hitze des Gefechts entstanden waren, gesellten. Er wurde mit vierzehn Monaten Freiheitsstrafe mit einem Strafmaß bedacht, das man schon überzogen nennen muss.
In weitaus höherem Maße gilt das jedoch für die Sanktion, die einem nur am Rande beteiligten Mitangeklagten auferlegt wurde. Ihm wurde die Körperverletzung nicht vorgeworfen, und eine Widerstandshandlung gegen Polizeibeamte konnte nicht bewiesen werden. Somit blieb nur die Verwendung des Kennzeichens übrig. Ausschließlich dafür verpasste ihm das Gericht 100 (hundert!) Tagessätze Geldstrafe. Dabei sprach es das Doppelte dessen aus, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Allein das spricht für sich. Wenn man zusätzlich noch die Umstände und vor allem die Tatsache, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war, bedenkt, kann man ermessen, dass hier ein politisches Signal gesetzt werden sollte, wieder einmal. Die Forderung nach Verwirkung der Grundrechte für politisch falsch Denkende, die in den letzten Wochen laut wurde, scheint erste Früchte zu tragen....
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AG Dortmund 738 Ds 600 Js 755/16-475/17)