Freispruch
Sieg des Rechtsstaates im Lübcke-Prozess
Im Mordfall Lübcke hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt den Mitangeklagten Markus H. am 28. Januar 2021 vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord freigesprochen.
Der Vorsitzende wies zu Beginn darauf hin, dass Gegenstand eines Urteils nur die angeklagten Taten seien, es daher die Aufgabe des Senats weder gewesen sei, rechtsradikale Netzwerke aufzuklären, noch den Staat vor missliebigen politischen Elementen zu schützen.
Die Verteidigung sieht sich mit dem Urteil in ihrer von Anfang an vertretenen Einschätzung bestätigt. Sie ist erleichtert, dass sich das Gericht nicht von den mannigfaltigen Versuchen Dritter und der Stimmungmache der Medien hat beeinflussen lassen, die auf Biegen und Brechen eine Verurteilung von H. herbeireden bzw. schreiben wollten. Somit ist das heutige Urteil auch ein Sieg des Rechtstaates über all diejenigen, die sich ein politisches Verfahren gewünscht hätten.
5-2 StE 1/20- 5a-3/20