Marie-Therese Kaiser: OLG verwirft Revision gegen Urteil wegen Volksverhetzung
Verfassungsbeschwerde eingelegt
Am 19. September 2024 hat das OLG Celle, Beschluss NZS 2 ORs 103/24, die Revision von Marie-Therese Kaiser gegen ein Urteil des Landgerichts Verden/A vom Mai dieses Jahres verworfen. Die Influencerin und AfD-Politikerin war in der Berufungsinstanz zu 100 Tagessätzen a 60 Euro wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Gegenstand des Verfahrens war ein Facebook-Post, den Kaiser im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 als Direktkandidatin für den Wahlkreis Stade/Rotenburg veröffentlicht hatte. Darin hatte sie unter anderem mit der provokanten Frage
"Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?"
die Gefahren der ungezügelten Aufnahme von Asylbewerbern thematisiert, da nachweislich ein überproportional hoher Anteil bestimmter Gruppen, wie etwa Afghanen an bestimmten Delikten, wie etwa Gruppenvergewaltigungen beteiligt sind. Kaiser hatte ihre Aussage mit umfangreichen Nachweisen aus gängigen Zeitungen und amtlichen Statistiken belegt. Die beiden Vorinstanzen, also das LG Verden, wie auch schon das Amtsgericht Rotenburg/W meinten dessen ungeachtet, daraus ableiten zu können, die Angeklagte hätte pauschal sämtlichen afghanischen Flüchtlingen oder Fluchtwilligen unterstellt, sie begingen solche Straftaten.
Dem ist das Oberlandesgericht Celle nunmehr in einer bemerkenswert schmallippigen Entscheidung beigetreten. Das Urteil des LG Verden lasse keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen, heißt es dort zunächst lapidar. Sodann ergänzt der Senat,
„dass sich dem Facebook-Post der Angeklagten bei einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums auch im Lichte von Art. 5 GG im Kern allein die Aussage entnehmen lässt, dass die aus Afghanistan geflüchteten und fluchtbereiten Personen Gruppenvergewaltigungen begehen.“ (H.d.V.)
Angesichts des Gesamtkontextes und des Umfanges der Zusatzinformation ist das eine befremdliche Verdrehung dessen, was die Angeklagte tatsächlich zum Ausdruck bringen wollte. Diese einseitige Auslegung, die andere mögliche Auslegungen nicht einmal in Betracht zieht, verstößt aus Sicht von Marie-Therese Kaiser gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur freien Meinungsäußerung und verletzt somit ihr Grundrecht aus Art. 5 GG. Daher hat sie am heutigen Tag, dem 18.10.2024, Verfassungsbeschwerde https://drive.google.com/file/d/1AVqKzCqyXqaOAqrf0Glqphp3CPCJrjpN/view?usp=drive_link eingelegt.
Dr. Björn Clemens, Rechtsanwalt