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Freitag, 18. Oktober 2024

Marie-Therese Kaiser: OLG verwirft Revision gegen Urteil wegen Volksverhetzung 


Verfassungsbeschwerde eingelegt


Am 19. September 2024 hat das OLG Celle, Beschluss NZS  2 ORs 103/24, die Revision von Marie-Therese Kaiser gegen ein Urteil des Landgerichts Verden/A vom Mai dieses Jahres verworfen. Die Influencerin und AfD-Politikerin war in der Berufungsinstanz zu 100 Tagessätzen a 60 Euro wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Gegenstand des Verfahrens war ein Facebook-Post, den Kaiser im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 als Direktkandidatin für den Wahlkreis Stade/Rotenburg veröffentlicht hatte. Darin hatte sie unter anderem mit der provokanten Frage

"Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?"

die Gefahren der ungezügelten Aufnahme von Asylbewerbern thematisiert, da nachweislich ein überproportional hoher Anteil bestimmter Gruppen, wie etwa Afghanen an bestimmten Delikten, wie etwa Gruppenvergewaltigungen beteiligt sind. Kaiser hatte ihre Aussage mit umfangreichen Nachweisen aus gängigen Zeitungen und amtlichen Statistiken belegt. Die beiden Vorinstanzen, also das LG Verden, wie auch schon das Amtsgericht Rotenburg/W meinten dessen ungeachtet, daraus ableiten zu können, die Angeklagte hätte pauschal sämtlichen afghanischen Flüchtlingen oder Fluchtwilligen unterstellt, sie begingen solche Straftaten.

Dem ist das Oberlandesgericht Celle nunmehr in einer bemerkenswert schmallippigen Entscheidung beigetreten. Das Urteil des LG Verden lasse keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen, heißt es dort zunächst lapidar. Sodann ergänzt der Senat,

„dass sich dem Facebook-Post der Angeklagten bei einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums auch im Lichte von Art. 5 GG im Kern allein die Aussage entnehmen lässt, dass die aus Afghanistan geflüchteten und fluchtbereiten Personen Gruppenvergewaltigungen begehen.“ (H.d.V.)

Angesichts des Gesamtkontextes und des Umfanges der Zusatzinformation ist das eine befremdliche Verdrehung dessen, was die Angeklagte tatsächlich zum Ausdruck bringen wollte. Diese einseitige Auslegung, die andere mögliche Auslegungen nicht einmal in Betracht zieht, verstößt aus Sicht von Marie-Therese Kaiser gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur freien Meinungsäußerung und verletzt somit ihr Grundrecht aus Art. 5 GG. Daher  hat sie am heutigen Tag, dem 18.10.2024, Verfassungsbeschwerde https://drive.google.com/file/d/1AVqKzCqyXqaOAqrf0Glqphp3CPCJrjpN/view?usp=drive_link eingelegt.

Dr. Björn Clemens, Rechtsanwalt

  

Montag, 29. Juli 2024

 

Unterlassungsprozess Dr. Nagels/Matthias Helferich MdB

 

Am 01. August 2024, 13.00 Uhr wird es vor dem Oberlandesgericht Köln (Saal 144) zur mündlichen Verhandlung in einem Unterlassungs-Prozess zwischen dem ehemaligen Funktionär der Republikaner Dr. Robert Nagels und dem Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich, AfD kommen. Nagels begehrt von Helferich die Unterlassung einer Äußerung, die ihn mit einer angeblichen Tätigkeit für den Verfassungsschutz in Verbindung bringt. Maßgeblich stört er sich daran, dass man ihm vorwirft, er sei „gegen rechts“ eingesetzt worden. Die Kontakte zum Geheimdienst an sich bestreitet Nagels nicht nur nicht, sondern hat sie selbst im Jahre 2009 in einem Gerichtsverfahren vor dem LG Düsseldorf gegen den Produzenten rechter Musik, Torsten Lemmer öffentlich eingeräumt. Nunmehr zieht er sich aber darauf zurück, lediglich in seiner Bundeswehrzeit linke Studenten beobachtet zu haben. Die geschäftlichen Kontakte zwischen Nagels und Lemmer waren über Jahre ausgesprochen intensiv, allerdings hat sich Nagels immer als Finanzier im Hintergrund gehalten.

 

Nach Auffassung von Matthias Helferich und dessen Rechtsbeistand Dr. Björn Clemens sind die Behauptungen von Dr. Nagels unglaubhaft, zumal er gegenüber dem Gericht eine politische Selbstverortung als gemäßigter Zeitgenosse vorgenommen hat, die nicht den Tatsachen entspricht. Nagels war in der Zeit seiner Mitgliedschaft bei den Republikanern als Scharfmacher bekannt, der die Partei auf einen möglichst extremen Rechtskurs bringen wollte. In einem Interview mit der Zeitschrift Playboy 1992 hatte er zudem das allgemeine Wahlrecht in Frage gestellt und damit die Partei in ein schlechtes Licht gesetzt. Schließlich hat er für einen Parteitag 1993 eine Sicherungstruppe aus dem Umfeld der Kampfsportschule Hak-Pao in Solingen organisiert, aus jenen Kreisen also, die für den Mordanschlag auf ein von fünf Türken bewohntes Haus verantwortlich waren. Diese Kampfsportschule ihrerseits stand unter dem Einfluss eines VS-Mannes. Nach Ansicht von Helferich schließt sich hier der Kreis. Das Verhalten von Dr. Nagels entspricht dem, was allgemein als Zersetzung beschrieben wird. Auch seine jüngsten Versuche, im AfD-Kreisverband Duisburg, der für ihn organisatorisch unzuständig ist, Fuß zu fassen, nachdem er zuvor in Oberhausen gescheitert war, ist symptomatisch.

 

Helferich und sein Rechtsbeistand haben umfangreiches Material zusammengetragen, das die fragwürdige Rolle, die Nagels über Jahre im rechten Spektrum spielte, erhellt. Es handelt sich um größtenteils frei zugängliche Dokumente, in denen immer wieder auch das V-Mann-Thema behandelt wird. Demnach ist die streitbefangene Äußerung, juristisch betrachtet, mindestens eine plausible Schlussfolgerung. Ob sie als zulässiges Werturteil anerkannt werden wird, wird von der Bewertung der vorgelegten Tatsachen durch das Gericht und ihrer Indizwirkung abhängen. Aus Sicht von Matthias Helferich besteht jedenfalls eine hohe Indiziendichte, die seine Bewertung deckt.             

 

Matthias Helferich MdB/Dr. Björn Clemens, RA, 29.07.2024