Das Kreuz mit dem Haken am Tag der Machtergreifung:
Worum ging es: ein Hoheitszeichen aus bestimmter Zeit soll
am Oberarm gesehen worden sein, ein weiteres auf der Gürtelschnalle des
Delinquenten. Die Größenangaben variierten zwischen 10- und 50 Centstück. Der
behauptete Tatort: eine Kundgebung in Dortmund. Wahrgenommen jeweils nur von
Polizeibeamten bei einer körperlichen Visite. Angeblich sollen die
Hoheitszeichen auch öffentlich sichtbar gewesen sein. Hat allerdings niemand,
abgesehen von unseren Freunden und Helfern, bemerkt, und diese wiederum, wir
sagten es bereits, nur bei der persönlichen Untersuchung aus nächster Nähe. Und
weil ein solches Verhalten unseren Staat in seinen Grundfesten erschüttert,
musste das Verfahren entgegen den mehrfach geäußerten Vorschlägen der
Verteidigung bis zum letzten Zeugen durchgeführt werden. Der Zeuge kam aber
nicht. Meine Frage, ob es denkbar sei, dass dieser Polizist in einer Zwickmühle
stecken könne zwischen einer wahren Aussage, die diejenige seiner Kameraden als
unwahr erkennen lassen würde oder einer eigenen unwahren, blieb offen. Wie der
Tatnachweis. Passend zum Thema, endete das Verfahren am 30. Januar 2015: mit
Freispruch. Von Oktober bis Januar erforderte diese Erkenntnis vier
Verhandlungstage. Die Prozessökonomie hätte bereits am ersten Tag eine
Einstellung des Verfahrens nahegelegt. Aber was zählt schon die
Prozessökonomie, wenn die bösen Zeichen funkeln! (Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 30.01.2015)
Wenn das der ... wüsste!