Ihre liebe Tante Elly und der ehrenwerte Schwager Mustafa
oder: Der unerwünschte Erbe
von RA Dr. Björn Clemens
Wenn
Sie systematisch Ihre erbrechtlichen Beziehungen untersuchen, werden Sie
überrascht sein, was dabei zu Tage tritt, wer in Ihrer Erbfolge steht oder in
wessen Erbfolge Sie stehen. Insbesondere wenn sich unter Ihren Verwandten
Einzelkinder oder Kinderlose oder beides befinden, ergeben sich verschlungene
Pfade. Ein zugespitzter Beispielsfall soll das verdeutlichen:
Sie
sind jung und genießen das Leben. Der Tod ist für Sie kein Thema, wenigstens
nicht der eigene. An den Ihres Vaters können Sie sich nicht mehr erinnern. Bei
näherem Hinsehen entdecken Sie aber, dass er eins werden könnte. Denn Sie haben
einen gefährlichen Beruf (Schornsteinfeger, Gerüstbauer, Rechtsanwalt), einen
gefährlichen Weg zur Arbeit (30 km Autobahn, Ihre U-Bahn Station liegt im von ... bewohnten Viertel), ein gefährliches Hobby (Motorrad, Drachenfliegen, Reiten)
oder Freunde mit anderem Kulturverständnis, das auch Selbstjustiz einschließt.
Damit sind wir schon ganz nah beim Thema. Denn Ihre Schwester Grete fühlte sich
immer schon von ihrem Klassenkameraden Mustafa und dessen treuen dunklen
Hundeaugen angezogen. Sie ist jetzt 18 und schwanger. Mustafa überzeugt sie mit
schlagenden Argumenten, der Hochzeit zuzustimmen und zum allein statthaften
Glauben überzutreten. Mustafa ist demnach jetzt Ihr Schwager. Er impft ihrer
Schwester ein, dass sie seine fünf anderen Freundinnen und Frauen zu dulden
hat. Ihre Schwester teilt diese gesellschaftlichen Ansichten nicht und zieht
ins Frauenhaus, wo sie auch entbindet. Wenig später kommt sie unter ungeklärten
Umständen ums Leben.
Das
Kind, der Kleine heißt Mehmet, nimmt Ihre Mutter zu sich. Ihre Tante Elly ist
empört. Tante Elly hatte zu ihrer Schwester Agathe, Ihrer Mutter, immer ein
eher durchwachsenes Verhältnis. Dass Ihre Mutter nun diesen Enkel
aufziehen will, verbessert das Klima nicht. Aber die Mutter nimmt sich den
ganzen Vorgang ohnehin so sehr zu Herzen, dass sie kurz darauf an ihrer Trauer
verstirbt. Mehmet kommt zu seinen Großeltern väterlicherseits, wo er endlich
die Vorzüge der einzig statthaften Religion u.ä. kennen lernt. Tante Elly
selbst ist früh verwitwet und hat bisher versucht, den anständigen Teil der
Familie zusammenzuhalten. Zu Ihnen pflegt sie seit jeher ein inniges
Verhältnis. Sie hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass das kleine Vermögen,
das die stets sparsame und fleißige Frau in ihrem Leben zusammengetragen hat,
im wesentlichen bestehend aus einem kleinen Reihenhaus, dem Mercedes 200 ihres
verstorbenen Mannes und einem Sparbuch, Ihnen zufallen sollte. Der Wert beträgt
€ 400.000,-. Ihre, auch finanzielle, Zuneigung zu Ihnen hat sie oft betont. Nur
leider steht sie in keinem Testament...
Als
Tante Elly stirbt, erweist sich das als Verhängnis. Denn nun tritt die
gesetzliche Erbfolge ein: Die gesetzlichen Erben der Tante sind deren Kinder.
Da es keine Kinder gibt, erben die Eltern der Tante, Ihre Großeltern
mütterlicherseits. Da die Eltern schon tot sind, erben deren Abkömmlinge. Das
sind Tante Elly, die sich natürlich nicht selbst beerben kann, deren Schwester
Gudrun und schließlich die Schwester Agathe, Ihre Mutter. Gudrun, welche die
Tante nie ausstehen konnte, und Agathe erben zu gleichen Teilen. An die Stelle
Ihrer Mutter Agathe treten nun Sie und Ihre tote Schwester. Zu gleichen Teilen.
Das ist jeweils ein Viertel der Erbmasse, also rechnerisch € 100.000,-. Und an
die Stelle Ihrer Schwester tritt der kleine Mehmet. Er erbt also im Wert von €
100.000,- (tatsächlich ist es etwas komplizierter, da eine Erbengemeinschaft
entsteht, aber das wollen wir hier vernachlässigen). Und dieses Erbe verwaltet für ihn? Richtig: der Vater, der ehrenwerte Mustafa. Sie fahren erst einmal in
den Skiurlaub, um das zu verkraften.
Vor
lauter Kummer landen Sie in einem Lawinengebiet. Während Sie unter den
Schneemassen langsam dem Erstickungstod entgegendämmern, finden Sie noch letzte
Kraft, um Ihre Erbfolge durchzudenken. Und da auch Sie kein Testament haben,
gestaltet die sich wie folgt:
Ihre Erben sind Ihre Kinder. Da Sie keine Kinder
haben, erben Ihre Eltern. Da Ihre Eltern tot sind, erben deren Abkömmlinge. Da
Sie sich nicht selbst beerben können, erbt Ihre Schwester, und an deren Stelle
tritt, richtig, Sie ahnen es: der kleine Mehmet. Zum zweiten Mal; jetzt Ihre € 100.000,- die Sie geerbt haben! Und das Erbe
verwaltet? Genau! So kommt das hart erarbeitete Geld Ihrer fleißigen Tante zur
Hälfte in die Hände einer ungeliebten Schwester und zur Hälfte in die Hände
Ihres ehrenwerten Schwagers Mustafa mit seinen treuen dunklen Augen. Etwas
anders als es sich Tante Elly vorgestellt hat!
Was
lehrt uns das? Klären Sie rechtzeitig die Wege und Abwege Ihrer Erbfolgen:
Lassen Sie sich beraten, wer von Ihnen bekommt und von wem Sie bekommen. Um
ungewollten Verläufen vorzubeugen, sollten Sie bei Zeiten ein Testament
abfassen.
Nachbemerkung:
Vorstehender erdachter Fall dient ausschließlich zur Illustration der
gesetzlichen Erbfolge. Eine politische Aussage ist damit nicht
verbunden. Der Fall wäre erbrechtlich nicht anders zu beurteilen, wenn Ihre
Schwester sich in einen kernigen blonden Neonazijüngling mit blauen Augen,
gestähltem Körper und korrektem Scheitel verliebt hätte. Aber dann hätte Ihre
Tante Elly vielleicht zu dessen Gunsten ein Testament... lassen wir das!