Haftbeschwerde im Fall Lübcke
Politische Instrumentalisierung unterläuft Unschuldsvermutung und gefährdet den Rechtsstaat
Ein Mitbeschuldigter im Fall Lübcke, dem die
Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Mord vorwirft, hat im Juli 2019 Haftbeschwerde
eingelegt. Die ihm zur Last gelegten
Handlungen tragen nach Ansicht der Verteidigung keinen Tatverdacht. Sowohl im
Haftbefehl als auch in der Stellungnahme der Bundesanwaltschaft zur Beschwerde wird wesentlich
auf die politische Einordnung des Beschuldigten abgestellt, der natürlich zum
rechten Umfeld gehören soll. Das bewegt
sich auf der Ebene der öffentlichen Stimmungsmache seit der Tat. Um kein Missverständnis
aufkommen zu lassen: wir haben es im Fall Lübcke offensichtlich mit einem
Verbrechen zu tun, das aufgeklärt und geahndet werden muss. Leider zeichnet
sich aber ab, dass es von bestimmten politischen Kreisen instrumentalisiert
wird, um mit unlauteren Mitteln eine bestimmte oppositionelle Gruppe, ja sogar
ganze Denkweisen unter Generalverdacht zu stellen. Es wurden ja bereits aus
nicht berufenem Mund Rufe nach Abschaffung der Grundrechte für national denkende
Mitbürger laut. Diese Logik gilt natürlich nur, wenn es gegen rechts geht. Wenn
man ihr schon folgt, sollte sie jedoch zuerst bei den hunderten Einzelfällen
von Vergewaltigung, Messerstechereien, Vor-den-Zugwürfen, Schwimmbadbesetzungen
usw. angewendet und gefragt werden, ob der kulturelle Hintergrund der Täter ursächlich
sein könnte. Abgesehen davon sollte gefragt werden, welche politische
Verantwortungslosigkeit die Schuld daran trägt.
In dem Ermittlungsverfahren bleibt abzuwarten, ob und zu
hoffen, dass der Bundesgerichtshof dem öffentlichen Druck widersteht und den
Mut aufbringt, einzig und allein nach den gesetzlichen Maßstäben des
Strafrechts zu entscheiden, damit nicht ein Unschuldiger auf dem Altar der
Macht geopfert wird und dabei auch noch die Maske des Rechts geführt wird. in diesem Fall wären nicht nur das Unschuldsprinzip ausgehebelt, sondern auch der Rechtsstaat als solcher schwer beschädigt.