IB-Klage gegen Polizeiwillkür
Staat und Antifa Hand in Hand
Die identitäre Bewegung Deutschlands, IB, hat vor dem Verwaltungsgericht Halle Klage gegen die Polizeiwillkür vom 20. Juli 2019 eingereicht. Damit will sie feststellen lassen, dass der Einsatz, oder besser gesagt Nicht-Einsatz der Polizei anlässlich einer angemeldeten Demonstration von diesem Tag rechtswidrig war. Ohne erkennbaren, und vor allem ohne juristischen Grund, hatte sich die Polizei geweigert, dieser Kundgebung das Recht auf Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG durchzusetzen. Kein Fingerzeig wurde gerührt, um die Blockaden linksextremer Gegendemonstranten aufzulösen. Somit blieben die angereisten Mitglieder und Sympathisanten stundenlang auf einem kleinen Bereich vor dem Haus Kontrakultur eingekesselt. Außerdem hatte die Polizei zahlreichen Personen die Anreise verwehrt. Hierin zeigte sich ein weiteres Beispiel, dass Staat und Antifa, jedenfalls im Ergebnis, die Zusammenarbeit nicht scheuen, wenn es gilt, die politische Opposition niederzuhalten.
Dieses Vorgehen reiht sich in den staatlichen Kampf gegen die IB ein, der jüngst verschärft wurde, als der Verfassungsschutz sie als angeblich rechtsextremes Beobachtungsobjekt eingestuft hat. Grundlage dafür soll unter anderem sein, dass die IB einen ethnisch basierten Kulturbegriff pflege und von "Überfremdung rede", also die Tatsachen, so wie sie sich täglich zeigen, beim Namen nennen. Dem falschen Verfassungsverständnis des Inlandsgeheimdienstes liegt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem NPD-Verbotsverfahren vom Januar 2017 zugrunde, nach dem es, verkürzt gefasst, außerhalb des Begriffes "Mensch" kein juristisches Subjekt geben soll, schon gar kein ethnisch verfasstes. Eine auf homogenen Kollektiven aufgebaute Kultur ist danach verfassungswidrig, das deutsche Volk, wie wir es als historisch geformte Größe kennen, ein Rechtsverstoß. Es bleibt abzuwarten, ob wenigstens noch allenMenschen die Rechte aus eben dieser Verfassung zugestanden werden, oder ob diejenigen, die falsch denken, aus dem Grundrechtekanon dauerhaft ausgeschlossen werden, so wie es ja einige Politiker nach dem Lübcke-Attentat bereits gefordert haben.