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Mittwoch, 29. April 2020

Anklage im Fall Lübcke

Befremdliches Vorgehen der Bundesanwaltschaft


Wie die Bundesanwaltschaft auf ihrer Internetseite heute, am 29.04.2020, seit mindestens 13.30 Uhr mitteilt, hat sie im Fall Lübcke Anklage erhoben. Weder die Verteidigung noch der Angeklagte H haben bislang Kenntnis vom Inhalt der Anklageschrift bekommen.

Damit setzt die GBA die Reihe der befremdlichen Vorgänge seit Beginn der Ermittlungen fort. Im Sinne eines fairen Verfahrens wäre es geboten gewesen, mindestens eine Woche mit einer solchen Mitteilung abzuwarten, damit die anderen Verfahrensbeteiligten sich in die aktuell maßgeblichen Vorwürfe einarbeiten und gegenüber der Öffentlichkeit fundiert und angemessen reagieren können.

Die GBA knüpft damit nahtlos an die Gepflogenheiten des BGH an, der es für sinnvoll hielt, zwei in dieser Sache ergangene Haftentscheidungen auf seiner offiziellen Entscheidungsdatenbank publik zu machen.