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Sonntag, 26. April 2020

Corona - Ist die Maskenpflicht verfassungswidrig?

Menschenwürde in Gefahr


Ab Montag dem 27. April 2020 gilt in ganz Deutschland die Pflicht, sog. Atemschutzmasken über dem Gesicht zu tragen, wenn man einkauft oder ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt. Mancherorts gelten noch schärfere Regeln. Das soll dem Corona-Virus entgegenwirken. Ist diese Auflage verfassungswidrig? Im folgenden soll nach einem vertretbaren Ansatz gesucht werden. 

Eingriff in die Menschenwürde?


Verfassungswidrig wäre sie, wenn dadurch eines unserer Grundrechte verletzt würde, ohne dass höherrangige Rechtsgüter geschützt würden. Die Maskenpflicht greift in die Menschenwürde aus Art. 1 GG ein. Warum tut sie das? Hat das Gesicht eines Menschen etwas mit seiner Würde zu tun? Ja hat es! Vom Gesicht geht die Mimik aus, mit dem Gesicht lachen oder weinen wir, mit dem Gesicht schenken wir dem Mitmenschen ein Lächeln. Tiere können nicht lachen. Gesicht ist Kommunikation! Das Gesicht ist gerade das, was uns vom Tier unterscheidet. Das Gesicht ist der Inbegriff des Menschlichen am Menschen. Das sieht man auch an der Gräuelpropaganda, mit der in extremen Zeiten die Feinde dargestellt wurden. Im ersten Weltkrieg verbreiteten die Engländer hunderte von Zerrbildern, mit denen deutsche Soldaten als Monster gezeigt wurden. Andere Beispiele, bei bei denen Mitbürger mit bewusst entstellten Gesichtern verunglimpft wurden, sind bekannt. Der Feind hat kein Gesicht.

Die Wichtigkeit unseres Gesichts wird auch durch die sprachliche Metaphorik bestätigt:

- wenn wir mutig sein wollen, sagen wir einem/r anderen etwas ins Gesicht. Wenn wir   
  feige sind, reden wir hinter dem Rücken
- Wichtiges sagen wir nicht per Mail oder Telefon sondern von Angesicht zu Angesicht  
- Wenn es um Zivilcourage geht, heißt es, Gesicht zeigen
- wenn ein Sachverhalt feststeht, sagen wir angesichts dessen

Demgegenüber sprechen wir von Maskerade bei einer Schauveranstaltung, einer Scheininszenierung. Wer sich maskiert, will täuschen und unerkannt bleiben.

Die Pflicht, das Gesicht zu maskieren, ist also der Inbegriff eines Eingriffes in die Menschnwürde. Kann er trotzdem zulässig sein? Zulässig wäre er, wenn dadurch die Gefahr für die Volksgesundheit abgewendet würde. Aber besteht eine solche Gefahr überhaupt? Die Mediziner sind sich uneins. Die besseren Argumente scheinen auf seiten der Kritiker zu liegen. Was z.B. Professor Bhakdi oder Dr. Wodarg vortragen, klingt schlüssig und stimmt mit den derzeitigen Erkenntissen überein. Die Gegenargumente beschränken sich vielfach auf Polemik. Aber da insoweit noch Unsicherheit unter den Experten herrscht und der juristische Gefahrenbegriff auf eine Prognose zielt, kann man trotz aller Bedenken das Vorliegen einer Gefahr im Rechtssinne noch für vertretbar halten. 

Geeignete Gefahrenabwehr?


Der Eingriff, dem wir erliegen, wäre aber nur rechtmäßig, wenn er geeignet wäre, die Gefahr zu bannen. Das ist er aber nicht. Warum nicht? Er ist es nicht, weil die VirusPartikel so unendlich klein sind, dass sie von den grobmaschigen Masken nicht zurückgehalten werden. Darüber besteht Einigkeit, und viele derjenigen, die jetzt die Maskenpflicht anordnen, haben ihre Nutzlosigkeit vor wenigen Wochen noch lauthals verkündet. Selbstgebastelte Stoffmasken haben sie lächerlich gemacht. Ärztepräsident Montgomery hat sich aktuell noch einmal ähnlich geäußert.https://www.rtl.de/cms/weltaerztepraesident-montgomery-gesetzliche-maskenpflicht-ist-falsch-4528570.html   

Die Masken verbreiten also möglicherweise nur eine Scheinsicherheit, weil sie zu Sorglosigkeit bei den anderen Vorsichtsmaßnahmen verführen. Überspitzt könnte also man sagen, das Maskentragen sei eine Maskerade. Damit ist der Eingriff nicht geeignet, die behauptete oder vorliegende Gefahr abzuwenden. Dann kann er auch nicht erforderlich sein. Das wiederum scheint dadurch bestätigt zu sein, dass wochenlang niemand die Masken für erforderlich hielt und in dieser Zeit die Zahl der Ansteckungen auch nicht signifikant gestiegen ist. Damit wäre der Grundrechtseingriff nicht durch den Schutz eines höherrangigen Rechts gedeckt. Das hieße:

Die Maskenpflicht ist verfassungswidrig!