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Donnerstag, 1. Oktober 2020

Fall Lübcke: Mitangeklagter wird aus Haft entlassen

Wegweisende Entscheidung des OLG Frankfurt

Das Oberlandesgericht Frankfurt/M hat am Morgen des 01. Oktober 2020, dem 21. Hauptverhandlungstag im Strafverfahren um das Tötungsdelikt am damaligen Regierungspräsidenten von Kassel, Dr. Walther Lübcke, die Haftentlassunng des wegen psychischer Beihilfe Mitangeklagten Markus H. bekanntgegeben.

Damit entsprach der Senat dem Antrag der Verteidigung. Durch die jüngsten Beweiserhebungen ließ sich ein dringender Tatverdacht gegen den Mitangeklagten nicht weiter aufrecht erhalten. Insbesondere hatte seine ehemalige Lebensgefährtin bei ihrer Vernehmung davon Abstand genommen, die beiden Anngeklagten als Personen zu bezeichnen, die sich komplementär ergänzt hätten (was in der Tendenzberichterstattung der Medien zu "Macher und Denker" aufgebauscht worden war). Darüber hinaus stufte der Senat, auch insoweit mit der Verteidigung übereinstimmend, den Hauptbelasteten als weitgehend unglaubwürdig und seine Ausührungen als weitgehend unglaubhaft ein.

Die Verteidigung sieht sich mit der Begründung des Beschlusses in ihrer Einschätzung der Sachlage, die sie von Anfang an vorgetragen hat, vollauf bestätigt und strebt weiterhin einen Freispruch an.

OLG Frankfurt 5 - 2 StE 1/20-5a 3/20