Sonntag, 21. Juli 2019

Aufzug verhindert

Polizei und Antifa blockieren Identitäre in Halle


Am 20. Juli 2019 hat die Polizei in Halle die Durchführung eines angemeldeten Aufzuges der Identitären Bewegung durch Halle verhindert. Rechtsgründe dafür sind nicht ersichtlich. Die ausdrückliche Nachfrage, ob die Behörde die Voraussetzungen eines polizeilichen Notstandes als gegeben ansähe, wurde verneint. Der polizeiliche Notstand ist eine Sachlage, bei der die Kräfte der Polizei zu schwach sind, um Störer darin zu hindern, die Versammlung bzw. den Aufzug zu blockieren oder anzugreifen. Er ist ein absoluter Ausnahmefall, der in der Praxis nicht vorkommt, denn er wäre ja gleichbedeutend mit dem Eingeständnis der Polizei, dass sie außerstande wäre, ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Die Hürden, die das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich gezogen hat, sind entsprechend hoch. In Halle war das Gegenteil der Fall. Aus dem ganzen Bundesgebiet waren Einsatzkräfte angerückt, angeblich, um die Versammlung der Identitären zu schützen. Am Nachmittag hatte sich dann die Situation am Bahnhof, wo man Probleme erwartet hatte, soweit entspannt, dass die Kräfte von dort abgezogen werden konnten. Dass es der Polizei nicht möglich gewesen sein soll, den Aufzug zu schützen, ist also auszuschließen.

Daraus ist der Schluss zu ziehen, dass die Polizei nicht willens war, ihre gesetzlichen Pflichten gegenüber den Identitären auf Durchsetzung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG zu erfüllen. 

Im Zusammenwirken mit der Antifa ist jedenfalls das wahrscheinlich politisch gewünschte Ergebnis erzielt worden, und die Identitären wurden stundenlang im Vorfeld ihres Hauses Flamberg in Halle blockiert. Dort konnte dann zwar das angesetzte Straßenfest stattfinden, aber die Polizei hinderte wiederum etliche Interessenten zeitweise oder vollständig daran, hierzu durchzudringen. Sie sprach sogar zahlreiche Platzverweise aus, für die es nach Einschätzung des Versammlungsanmelders ebenfalls keinen Rechtsgrund gab. Nach dessen Auffassung handelte es sich daher in dem gesamten Vorgehen der Behörde an diesem Tag um Polizeiwillkür.

Die Identitären planen, Fortsetzungsfeststellungsklage gegen das rechtsstaatswidrige Verhalten der Polizei einzulegen.