Donnerstag, 25. August 2022

URTEIL IM REVISIONSVERFAHREN LÜBCKE

Der Bundesgerichtshof hat heute  (25.08.2022) das Urteil des OLG Frankfurt in dem Mordprozess Lübcke in allen Punkten bestätigt. Damit ist insbesondere der Mitangeklagte H. vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord rechtskräftig freigesprochen. Die von der Verteidigung von Anfang an vertretene Auffassung, dass die Sachlage nichts für eine Beteiligung des Nebenangeklagten hergab, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der frahwürdigen Konstruktion der psychischen Beihilfe, hat sich daher als in jeder Hinsicht zutreffend erwiesen. Erst recht gab es keinen Hinweis auf eine noch  weitergehendere Mitwirkung des Nebenangeklagten wie es sich einige Beteiligte als offensichtliche Wunschvorstellung in den Kopf gesetzt hatten. Die ebenfalls bestandskräftige geringfügige Verurteilung von H wegen eines Waffendelikts hält die Verteidigung für falsch, aber angesichts des Freispruchs in dem allein interessierenden Mordvoreutf für verschmerzbar. Der Angeklagte H kann nun mit der Sache abschließen. 

BGH 3 StR 359/21