Brisante Erkenntnisse im Prozess
um das Aktionsbüro Mittelrhein: Katja Kipping und die Dresdner Gewaltexzesse
Seit dem 20. August 2012, also
seit jetzt knapp vier Jahren, läuft vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts
Koblenz das Mammutverfahren um das sogenannte Aktionsbüro Mittelrhein (ABM).
Mit jetzt noch 19 von ursprünglich 26 Angeklagten dürfte es bei inzwischen über
270 Verhandlungstagen eines der größten Strafverfahren in der deutschen Nachkriegsgeschichte
überhaupt sein. An Länge hat es schon jetzt sowohl das RAF-Verfahren, als auch
den Auschwitzprozess als auch die Nürnberger Prozesse überdauert. In
bemerkenswertem Gegensatz dazu steht die geringe Schwere der Tatvorwürfe. Im Kern
geht es um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung. An Einzeltaten
ragen Straftaten des schweren Landfriedensbruches heraus. Es wurde aber auch
schon wochenlang über die Durchführung einer unangemeldeten Versammlung der
sogenannten Unsterblichen verhandelt. Seit Herbst letzten Jahres steht nun ein
Ereignis im Umfeld eines linksextremen Wohnprojektes in Dresden, genannt Praxis,
am 19.02.2011 im Zentrum der Beweisaufnahme. Aus diesem Haus wurden auf eine Personengruppe,
die auf dem Fußweg zum Dresdner Trauermarsch daran vorbeilief, Flaschen, Steine,
Dachziegel und andere Gegenstände geworfen. Einige Teilnehmer der vorbeiziehenden
Personengruppe warfen ihrerseits Gegenstände zurück. Auch gingen Scheiben im Haus
zu Bruch. Die Hausbewohner hatten sich gezielt auf diese Aktion vorbereitet, waren
zu großen Teilen mit Waffen bestückt, mit Helmen und Masken vermummt usw., wenn
auch bislang unklar geblieben ist, wie die Auseinandersetzung im Einzelnen
begann.
Brisante Zeugenaussage
Nun hat am 19.05.2016 eine Zeugin
ausgesagt, dass die kommunikative Zentrale zur Organisation linksextremer Gewalttaten
auf den politischen Gegner im Umfeld des Trauermarsches im berüchtigten Dresdner
Jugendzentrum „Roter Baum“ zu verorten war. Daher fand dort an diesem 19.02.2011
eine Hausdurchsuchung statt. Wie von Zauberhand stand plötzlich die
Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Katja Kipping, im Hausflur. Damit trat
diejenige Person auf den Plan, die man angesichts ihrer zahlreichen
Erklärungen, Aufrufe und Videobotschaften im Vorfeld als einer der zentralen
Propgandistinnen zur Verhinderung des Dresdner Trauermarsches, also zur massenweisen
Begehung von Straftaten nach § 21 VersG (Störung von Versammlungen) ansehen
muss. Sie ist mit der linksextremen Szene aufs Engste vernetzt. Den „Roten Baum“
bezeichnet sie als Teil ihrer politischen Sozialisation. Heute fördert sie ihn finanziell. Nach der Hausdurchsuchung
vom 19.02.2011 erhielt dieser dubiose Verein auch Solidaritätsbekundungen aus
dem linksextremistischen Gewaltbereich. Es gilt nun aufzuklären, wie sehr die
Linksaktivistin Kipping gegebenenfalls selbst in die Dresdner
Ausschreitungen verstrickt war, und sei es als Mitwisserin und welche Kenntnisse über
die Drahtzieher sie offenbaren kann. Daher hat die Verteidigung die Vernehmung von
Katja Kipping als Zeugin beantragt. Dass ihre Rolle in dem Geschehen im höchsten
Maße fragwürdig ist, steht bereits jetzt fest. Der Beweisantrag wird nachfolgend
wiedergegeben.
Der Beweisantrag
Koblenz,
den 24.05.2016
2090 Js 29752/10.12 Kls
In dem Strafverfahren
gegen
wegen: Vorwurfes der Bildung einer
kriminellen Vereinigung
beantrage
ich namens des Angeklagten X die Vernehmung von Frau Katja Kipping MdB, Platz
der Republik 1, 11011 Berlin als Zeugin zum Beweis der Tatsache, dass die
Ausschreitungen rund um das Wohnprojekt Praxis, die Gegenstand der Fallakte 11
sind, in enger Verstrickung, jedenfalls aber mit Wissen maßgeblicher Kräfte der
Linkspartei oder sogar der Partei selbst aus dem Jugendzentrum Roter Baum
heraus organisiert worden sind.
Begründung:
In
der Hauptverhandlung vom 19.05.2016 sagte die Zeugin R unter anderem aus, dass
das Jugendzentrum „Roter Baum“ in Dresden im Zeitraum um den 19. Februar 2011
kommunikative Zentrale der Begehung von Gewalttaten gegen den politischen
Gegner gewesen sei. Zuvor hatte bereits der Zeuge J in der Hauptverhandlung vom
18.05.2016 geschildert, dass die Bewohner der Praxis nach seiner Wahrnehmung
auf die Auseinandersetzung vorbereitet gewesen seien. Das machte er unter
anderem an einer ihm gegenüber getätigten Handbewegung eines der Bewohner der
Praxis fest, mit der ihm bedeutet wurde, das Gelände vor der Praxis zu verlassen.
Den Zuruf dieser Person gab er mit den Worten wieder:
„Da sagte der, es könne was
passieren.“
Außerdem
hat die Beweisaufnahme bereits in zahlreichen Fällen ergeben, dass die
Praxis-Bewohner auf eine Schlacht vorbereitet waren. Dafür spricht die Ausrüstung,
mit der sie den Aufzug der Rechten, in denen sich einige der Angeklagten
befanden, erwarteten, etwa die getragenen Sturmhauben und Helme, die
bereitgehaltenen Teleskopschlagstöcke und Wurfgeschosse usw.
Die
Zeugin R bekundete in der angeführten Vernehmung, dass der Rote Baum wegen eines
akuten Tatverdachts am 19.02.2011 durchsucht wurde. Plötzlich sei die Zeugin
Kipping aufgetaucht, man wisse aber nicht, woher sie Kenntnis von der
Durchsuchung gehabt habe.
Die
Zeugin Kipping hat engste Beziehungen zu dem mit öffentlichen Geldern
geförderten sogenannten Jugendzentrum „Roter Baum“. In einem Interview mit dem
Berliner Tagesspiegel vom 12.07.2014 sagte sie:
„Ein Teil meiner Politisierung lief
über den Dresdner Jugendverein Roter Baum, da ging ich hin, um zu erfahren, wo
ist das nächste Konzert, wo die nächste Anti-Nazi-Demo? Der Verein traf sich in
dem Haus, wo die PDS ihr Büro hatte. Dadurch hatte ich Kontakt zur Partei.“
(siehe Anlage 1)
Der
Jugendverein Roter Baum stellt selbst einen Zusammenhang zu den von linker
Seite verübten Gewalttaten vom 19.02.2011 her. In einer Presseerklärung
formulierte er dazu:
“Wir vermuten, dass die Durchsuchung
[s.o., Aussage R] im Zusammenhang mit dem Bündnis Dresden Nazifrei steht,
welches den breiten gesellschaftlichen Protest gegen den Neonaziaufmarsch in
Dresden unterstützt und Räume im Haus der Begegnung genutzt hat.
...
Der Jugendverein Roter Baum e.V. hat
den Aufruf des Bündnis Dresden Nazifrei zum friedlichen Protest unterstützt,
welcher von einer Vielzahl von Politikern, Künstlern und Initiativen getragen
wird und dem sich 20.000 Menschen angeschlossen haben.“ http://roter-baum.de/pm_rb.pdf,
(Anlage 3)
Was
in dieser Meldung friedlicher Protest genannt wird, sind in Wahrheit
Massenstraftaten gemäß § 21 VersG oder eben die tätlichen Angriffe aus dem
Gebäude der Praxis auf die arglos vorbeiziehenden Demonstranten, die am
Trauermarsch teilnehmen wollten.
Dementsprechend
erhielt der Rote Baum Flankenschutz vom Organisationsbündnis
„Dresden-nazifrei“. Dieses wird in einer Pressemeldung vom 25.02.2011 denn auch
deutlicher:
„Wir sind solidarisch mit dem
Jugendverein Roter Baum und verurteilen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft!
Wir sind entsetzt darüber, wie hier gegen Unterstützer_innen [Fehler im
Original] des Bündnisses vorgegangen wird. Der erfolgreiche und legitime
antifaschistische Protest des 19. Februar wird hier auf eine ungeheuerliche
Weise kriminalisiert“
Wenig
später wird definiert, was unter „erfolgreich“ zu verstehen ist:
Hier
stellen also die Betreiber des Bündnisses Dresden Nazifrei den Zusammenhang
zwischen dem Roten Baum und dem
Wohnprojekt Praxis her, der so deutlich in der Beweisaufnahme noch nicht zu
Tage getreten ist. Der Abschnitt in der Pressemeldung ist deshalb verräterisch,
weil wir inzwischen wissen, dass es zwar Polizeimaßnehmen gegen den Roten Baum
gab, nicht jedoch gegen die Praxis. Die Polizeiarbeit dort versandete in den
wenig erfolgreichen Versuchen einer Anwohnerbefragung. Opfer von Repressionen,
sofern man in diesem Zusammenhang ein solches Wort gebrauchen mag, war
allenfalls ein Polizeibeamter, der sich nach Verletzten erkundigte und
daraufhin vom Hof gejagt wurde.
Die
Zeugin Kipping ihrerseits gehörte im Vorfeld des 19.02.2011 zu den aktivsten
Propagandistinnen der Gegenaktionen. Unter der Internetanschrift http://www.katja-kipping.de/de/article/407.der-countdown-laeuft.html
(Anlage 5) wurden in der Woche vor der
Kundgebung eigens sieben Videos eingestellt, mit dem Frau Kipping unverhohlen
zur Blockade aufrief. Wenn man die Videos anklickt, erscheint jeweils ein
Plakat des Bündnisses Dresden nazifrei mit dem Hinweis auf die Internetanschrift
www.dresden-natzifrei.com. Im
Letzten Video spricht Frau Kipping einleitend die Worte: „Heute ist es soweit,
wir werden in Dresden die Nazis plockieren.“
Dort
lesen wir:
„Großartig war die Unterstützung der
Dresdner Linksjugend, aber auch ältere Genossinnen waren gekommen, um mit uns
gemeinsam für die Blockade der Naziaufmärsche zu mobilisieren. Auch die beiden
Stadträte Tilo Kießling und Andre Schollbach waren da.“
Schließlich
gab die Zeugin Kipping über ihre Netzseite
zwei
eigene Solidaritätserklärungen zum Jugendzentrum Roter Baum ab.
Am
03.03.2011 sprach sie sich unter der Überschrift „Dresdner CDU betreibt
beschämende Rufmordkampagne“ gegen einen CDU-Antrag im Rat der Stadt Dresden
aus, der die möglichen Verwicklungen des Roten Baum in die Dresdner
Gewaltausschreitungen thematisiert. Frau Kipping schreibt dazu u.a.:
„Diese Treiben reiht sich nahtlos in die bisherige Praxis der
Dresdner CDU ein, die Naziaufmärsche zu benutzen, um politische Konkurrenten
von links zu diffamieren und zu kriminalisieren. Die CDU sollte wissen, was sie
damit tut. Sie spielt den Nazis in die Hände und beleidigt alle, die sich, wie
der Rote Baum e.V., nicht damit abfinden wollen, dass die Nazis Dresden als
Marktplatz für ihr menschenverachtendes Weltbild missbrauchen.“ (Anlage 7)
Hinzuweisen
ist noch darauf, dass es sich bei dem von der Zeugin Kipping erwähnten Stadtrat
Andre Schollbach um genau jenen Rechtsanwalt handelt, der ebenfalls bei der
Hausdurchsuchungsmaßnahme auftauchte. Als Fraktionsvorsitzender der Linkspartei
im Rat der Stadt Dresden seit 2007 darf er auch als wichtige Person im Umfeld
des Linksextremismus in Dresden gelten, welcher die Ausschreitungen politisch
zu verantworten hat (siehe Anlage 8).
Zentralgestalt
ist in diesem Zusammenhang jedoch die benannte Zeugin Kipping. Es ist
angesichts der dargelegten Zusammenhänge zu erwarten, dass durch ihre Aussage
aufgeklärt werden kann, wie die Ausschreitungen, die aus der Praxis heraus
unternommen wurden, geplant wurden, und welche Personen dahinter standen.
Möglicherweise kann sogar etwas über die Person M in Erfahrung gebracht werden.
Davon
abgesehen kann die Zeugin mehr als jede andere über den politischen Hintergrund
der sogenannten Blockaden berichten. Ihre Aussage wird zu dem Ergebnis führen,
dass die politische Alleinschuld für die Ausschreitungen des 19.02.2011 bei den
Kräften des linken Establishment und des Linksextremismus sowie dem ihm hörigen
Bürgertum in der offiziellen Politik liegt.
Abgesehen
davon, dass sich die Pflicht zur Aufklärung solcher Zusammenhänge von selbst
erschließt, haben sie Bedeutung für die eventuelle Annahme einer
Notwehrhandlung oder eines Notwehrexzesses gem. §§ 32 oder 33 StGB, jedenfalls
aber für die Bestimmung des Strafmaßes gem. § 46 StGB. Denn, wenn die Angriffe
aus der Praxis Ergebnis einer strategisch angelegten Planung, in die
möglicherweise höchste politische Kräfte, z.B. als Mitwisser eingebunden waren,
dann muss man davon ausgehen, dass den Personen, die auf dem Weg von Freital an
der Praxis vorbeikamen eine gezielte Falle gestellt wurde. Anders ausgedrückt:
Wenn Verstrickungen von Kräften der offiziellen Politik in das Geschehen
sichtbar werden sollten, erhielte das Geschehen eine vollkommen andere
Qualität. Denn sollte die Straßenschlacht an der Praxis Ergebnis (halb-)
staatlicher oder offiziöser Gewaltbeschaffung sein, könnte man die Angeklagten
politisch dafür gar nicht und auch strafrechtlich nur in einem sich dem
Nullpunkt nähernden Maße verantwortlich machen.
Das alles
würde wie die Faust aufs Auge in das politische Ziel der Zeugin Kipping, das
sie öffentlich verkündet, passen: den Aufmarsch zu verhindern. Dazu eignet sich
nicht nur der tätliche Angriff als solcher, sondern auch die sich daran
anschließende Kriminalisierung, die über die Umkehrung des
Täter-Opfer-Verhältnisses erfolgt und das Anliegen des Trauermarsches in der
Öffentlichkeit diskreditiert. Die Vernehmung der Zeugin ist daher geboten.
Für
den Angeklagten X Dr. Björn Clemens, RA