Zwänge und Zünfte
Der schlechte Brauch, im freiesten aller freien Staaten alles und jedes zu regeln, Ver- und Gebote auszusprechen, macht auch vor der Anwaltschaft nicht halt. Neueste Wahnidee, seit 2013 in Gesetzesform gegossen, ist die Einschränkung der Kommunikationsfreiheit für die Advokaten: will heißen: ab 2018 muss jeder Anwalt ein sogenanntes elektronisches Postfach unterhalten und selbstverständlich dafür Umlagen bezahlen. Spätestens ab 2022 dürfen Anwälte auf keinem anderen Weg mehr mit Gerichten kommunizieren, als hierüber. Das dient natürlich nicht dazu, die Anwälte auszuspionieren...
Und was macht die organisierte Anwaltschaft in Gestalt etwa der Kammern, bei denen jeder Anwalt Zwangsmitglied ist? Sie belobigt das Ganze, denn es steht ja so im Gesetz, und Gesetz ist schließlich Gesetz, und Befehl ist Befehl....
Eine wunderbare Freundschaft
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Bundesrechtsanwaltskammer
Herrn Präsidenten Ekkehart Schäfer
Littenstraße 19
10179 Berlin
vorab per
Telefax 030/284939-11
Düsseldorf, den 20.12.2017
Ihre
Freundschaft mit dem beA
Sehr
geehrter Kollege Präsident,
mit
großem Genusse lese ich Ihre Kolumne zum beA in den BRAK-Mitteilungen Nr. 6/2017
unter der Überschrift „Der Anfang einer wunderbaren Freundschaft“.
Freundschaft
zu einem technischen Gegenstand, herzlichen Glückwunsch - auf diese Metapher
wäre ich nicht gekommen, ich ziehe meinen virtuellen Hut! Das erweckt meine
Neugier, wer denn sonst noch zu Ihrem Freundeskreis gehören mag: Darf ich,
Smartphone und PC als selbstverständlich voraussetzend, davon ausgehen, dass
sich darunter auch der Chip befindet, der in die Haut eingepflanzt wird, um die
Fahrkarte zu bezahlen oder Versicherungsdaten zu speichern? Gehört auch die
Elektrode im Gehirn dazu, die es den Herrschenden künftig noch leichter machen
wird, uns auszuspionieren, als es das beA vermag, und es uns im Gegenzug
erleichtern wird, die Gedanken der Herrschenden zu übernehmen oder das Denken
ganz aufzugeben? Bei der Bundeswehr hieß es, „gehorchen Sie und überlassen Sie das
Denken den Pferden, die haben einen größeren Kopf“. Dabei muss ich gestehen,
dass es ich es mir eher vorstellen kann, zu einem Pferd ein einer Freundschaft angenähertes
Gefühl zu entwickeln, als zu einem Datenträger, aber gut: suum cuique.
Mehr
als Ihre privaten Vorlieben interessieren mich aber folgende Probleme, über die
ich in all der technologischen Emphrase, die mir seit Jahren aus unseren
Zunftblättern entgegenschallt, nichts gelesen habe:
- Verhilft mir das beA als Verteidiger zu
einem Freispruch?
- Erhalte ich meine
Pflichtverteidigervergütung schneller, wenn ich sie auf elektronischem Wege
beantrage?
- Wirkt eine Abmahnung überzeugender, wenn
sie mittels beA zugestellt wird?
- Lassen sich verfeindete Brüder, die sich
ums väterliche Erbe bis aufs Blut zerstritten haben, weil der eine dem anderen
das Schwarze unter den Fingernägeln nicht gönnt, eher zu einem sinnvollen
Vergleich bewegen, weil man ihn auf elektronischem Wege vorschlägt?
- Wird ein Rabenvater, der sich seiner
Unterhaltspflichten entzieht, durch die elektronischen Daten zum Mitleid für
sein Kind bewegt?
- Verbessert sich der
verlaufsformgeschwängerte Nominalstil mancher Kollegen (und Gerichte), wenn die
Schriftsätze als Datenmasse daherkommen?
Dieses
und noch viel mehr bewegt mich derzeit. Können Sie mir darauf vielleicht die
eine oder andere Antwort geben? Oder soll ich besser mein Pferd fragen?
Mit
den allerherzlichsten Grüßen
Ihr
Dr. Björn Clemens, RA
Post
Scriptum: Um der Wahrheit die Ehre zu geben: ich habe gar kein Pferd.