Freitag, 17. Februar 2017

Freispruch für die Nazi-Hexe und Rüffel für den Staatsanwalt






Das Landgericht Köln hat am heutigen 17. Februar 2017 ein Urteil der Vorinstanz (Amtsgericht Köln, 60 Tagessätze) aufgehoben und die als „Nazi-Hexe“ titulierte politische Rednerin Sigrid Schüßler vom Vorwurf des Verunglimpfens des religiösen Bekenntnisses gemäß § 166 StGB freigesprochen. Schüssler hatte auf einer Kundgebung im November 2015 in einer längeren Ansprache unter anderem Akif Pirinci mit dessen Metapher vom Islam, der nach Deutschland gehöre, wie Scheiße auf den Esstisch zitiert. Dieser  Ausdruck rief die Strafverfolgungsbehörde auf den Plan. Der § 166 wird selten angewendet, erfährt aber derzeit eine gewisse Konjunktur. Denn die selbe Denkrichtung, die einmal geneigt war, ihn als Gotteslästerungsparagraphen für obsolet zu erklären, hat inzwischen erkannt, dass man mit ihm unerwünschte Islamkritiker mundtot machen kann. Um nichts anderes ging es in diesem Verfahren. Man mag sich fragen, wann jemals ein islamischer Fanatiker für seine antichristlichen Ausfälle vor Gericht gestellt wurde; umgekehrt geht es um so schneller. Das Gericht sah die inkriminierte Äußerung jedoch im Gegensatz zur Vorinstanz als grenzwertig an, und was grenzwertig ist, ist nicht strafbar. Hexenverfolgung gescheitert!

Bemerkenswert war das Verhalten des Oberstaatsanwaltes, der sich zu keiner Zeit Mühe gab zu verbergen, wie sehr es ihm ein persönliches Anliegen war, die, wie er es nannte, „Hetze“ der Angeklagten inquisitorisch zu richten. In seinem Plädoyer wurde er deshalb zuerst beleidigend, beim Urteilsspruch war er dann beleidigt. Als er mit langen aber dünnen Ausführungen die angebliche Eindeutigkeit des Tatbestandes herbeizureden versuchte (juristische Kraftausdrücke sind meistens Zeichen argumentativer Schwäche), nannte er die Angeklagte sinngemäß einem verqueren Weltbild verhaftet, was er sodann auch auf den Verteidiger bezog. Er verstieg sich sogar dazu, dessen rechtliche Ausführungen zur Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG (auf den zu  berufen er in einem Vergleichsfall als „ichbezogen“ titulierte) in diesen Kontext einzubeziehen. Für diesen Fauxpas handelte er sich einen verdienten Rüffel des Richters ein. Auch solche Ausführungen halte die Kammer für grenzwertig, sagte der Vorsitzende zum Abschluss der Verhandlung mit der gebotenen Süffisanz. Treffer!   


Vielleicht lernt der Ankläger daraus, dass seine politischen Befindlichkeiten nicht in einen Gerichtssaal gehören. Schmollend begab er sich schließlich zu einem Vertreter der Qualitätspresse, wo er offensichtlich einen Frustversteher vermutete. Voller Wut, Trauer und Betroffenheit kündigte er an, Revision einlegen zu wollen. Da kann man nur sagen: Glück auf!