Mittwoch, 13. September 2017

Revision DÜGIDA Licht-aus: Sieg auf ganzer Linie

Bundesverwaltungsgericht: Düsseldorfer Oberbürgermeister handelte rechtswidrig




Am 13. September 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil im Revisionsverfahren DÜGIDA Licht-aus gesprochen. Demnach steht nun fest, dass der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) Rechtsbruch beging, als er im Januar 2015 das Licht an zahlreichen Gebäuden der Stadt Düsseldorf, darunter der Funkturm, abschalten ließ, um die Bürgerbewegung "Düsseldorf gegen die ISlamisierung des Abendlandes" zu diffamieren. Das Demokratieprinzip verbiete lenkende Eingriffe durch staatliche Organe, sagte das Gericht sinngemäß.   

Damit ist Geisel mit seinem Ansinnen gescheitert, das Urteil der Vorinstanz, dem OVG Münster vom November 2016, aufheben zu lassen, das ihm immerhin zugebilligt hatte, dass er via Internet dazu aufrufen durfte, an einer Gegendemonstration teilzunehmen. Auch dem widersprach das höchste deutsche Verwaltungsgericht. Geisel hat sich also mit seinem Rechtsmittel selbst eine Niederlage eingebracht, ein klassisches prozessuales Eigentor.  Für Dügida war es hingegen ein sieg auf ganzer Linie:  Der OB durfte weder zur Teilnahme an der Gegendemo aufrufen, noch das Licht löschen.

Dieses Urteil hat weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung, erteilt es doch alle jenen Superdemokraten eine abfuhr, die meinen, mit allen möglichen Hetzaktionen dem Volk vorschreiben zu müssen, wie es zu denken hat.  

10 C 6/16