Mittwoch, 14. Oktober 2015

Köln 2.0: V-Mann-Skandal bringt Polizei und Gericht in Bedrängnis



Die für Anfang der Woche vom Verwaltungsgericht Köln erwartete Entscheidung (20 L 2453/15) zum Verbot der Kundgebung Köln 2.0 friedlich und gewaltfrei, steht auch am Mittwoch Nachmittag, 14.10.2015, noch aus. Offenbar kommen Polizei und Gericht durch einen V-Mann-Skandal in Bedrängnis: Am Dienstag, dem 13.10.2015 hatte Spiegel online berichtet, dass einer der Gründer der Hogesa, Roland Sokol, seit Jahren für den Verfassungsschutz gearbeitet haben soll. Der Spiegel spekuliert über seine Verwicklung in die Hogesa-Kundgebung vom vergangenen Jahr, anlässlich derer es einige Ausschreitungen und Merkwürdigkeiten gab. So wurde unter anderem ein völlig deplaciert, mutterseelenallein auf dem Bahnhofsvorplatz abgestellter Polizeibus umgekippt. So wenig Recht die Randalierer dazu hatten, so sehr fragte man sich doch schon damals, ob der Bus dort gestanden haben könnte, um genau die Bilder zu provozieren, die dann entstanden sind. Im Lichte der Spiegel-Enthüllungen stellt sich diese Frage nun um so drängender.

Vor allem aber bricht die komplette Gefahrenprognose der Polizei zusammen: Denn den angeblich zu erwartenden gewalttätigen Verlauf im Jahr 2015, mit dem das Verbot begründet wurde, leitete die Polizei nahezu ausschließlich aus den Ereignissen des Vorjahres 2014 her. Wenn nun der begründete Verdacht aufkommt, dass diese Krawalle unter dem mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss oder auch nur der Mitwisserschaft staatlicher Stellen gestanden haben könnten, ist der gesamte Tatsachenvortrag der Polizei VS-kontaminiert und damit unbrauchbar. Denn die Tatsachen aus denen sich das Verbot ableitet, müssen sicher sein. Wenn aber nicht feststeht, wem die Ausschreitungen zuzurechnen sind, sind sie unsicher und tragen ein Verbot nicht. Man darf gespannt sein, wie sich das Gericht dazu verhält.