Köln 2.0: V-Mann-Skandal bringt Polizei und Gericht in Bedrängnis
Die für Anfang der Woche vom
Verwaltungsgericht Köln erwartete Entscheidung (20 L 2453/15) zum Verbot der
Kundgebung Köln 2.0 friedlich und gewaltfrei, steht auch am Mittwoch
Nachmittag, 14.10.2015, noch aus. Offenbar kommen Polizei und Gericht durch
einen V-Mann-Skandal in Bedrängnis: Am Dienstag, dem 13.10.2015 hatte Spiegel
online berichtet, dass einer der Gründer der Hogesa, Roland Sokol, seit Jahren
für den Verfassungsschutz gearbeitet haben soll. Der Spiegel spekuliert über
seine Verwicklung in die Hogesa-Kundgebung vom vergangenen Jahr, anlässlich
derer es einige Ausschreitungen und Merkwürdigkeiten gab. So wurde unter
anderem ein völlig deplaciert, mutterseelenallein auf dem Bahnhofsvorplatz
abgestellter Polizeibus umgekippt. So wenig Recht die Randalierer dazu hatten,
so sehr fragte man sich doch schon damals, ob der Bus dort gestanden haben
könnte, um genau die Bilder zu provozieren, die dann entstanden sind. Im Lichte
der Spiegel-Enthüllungen stellt sich diese Frage nun um so drängender.
Vor allem aber bricht die
komplette Gefahrenprognose der Polizei zusammen: Denn den angeblich zu
erwartenden gewalttätigen Verlauf im Jahr 2015, mit dem das Verbot begründet
wurde, leitete die Polizei nahezu ausschließlich aus den Ereignissen des
Vorjahres 2014 her. Wenn nun der begründete Verdacht aufkommt, dass diese
Krawalle unter dem mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss oder auch nur der
Mitwisserschaft staatlicher Stellen gestanden haben könnten, ist der gesamte
Tatsachenvortrag der Polizei VS-kontaminiert und damit unbrauchbar. Denn die
Tatsachen aus denen sich das Verbot ableitet, müssen sicher sein. Wenn aber
nicht feststeht, wem die Ausschreitungen zuzurechnen sind, sind sie unsicher
und tragen ein Verbot nicht. Man darf gespannt sein, wie sich das Gericht dazu
verhält.