Donnerstag, 28. Januar 2016

FACKELN IM STURM


Das Verwaltungsgericht Gießen hatte sich am 28. Januar 2016 einmal mehr mit einer Frage zu befassen, die oft vor Gerichten landet. Dürfen auf einer Kundgebung Fackeln mitgeführt werden? Die Behörden bemühen sich meistens, dem mit mehr oder weniger abenteuerlichen Hinweisen auf die deutsche Geschichte entgegenzuwirken. Vorliegend sollte der Termin 30. Januar dem Gestaltungsrecht der Veranstalter einer Kundgebung gegen Asylmissbrauch in Büdingen im Wege stehen. Mit diesem Gesichtspunkt hat sich das VG Gießen in seinem Beschluss 4 K 145/16.Gi nicht einmal näher befasst, sondern nur in einem Halbsatz erwähnt, dass der Grund nicht trage. So "plausibel" scheint es die Argumente der Stadt befunden zu haben. Noch abwegiger war allerdings, was die Stadt weiter angeführt hatte:


"Angesichts der Tatsache, dass fast jede Nacht Flüchtlingsunterkünfte brennen, die Flüchtlinge sind insoweit sehr gut informiert, verbietet sich ein Fackelzug; dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Flüchtlinge durch Krieg und Verfolgung traumatisiert sind."


Eine Stadtverwaltung, die solche Stellungnahmen erkennbar ohne satirischen Hintergedanken in ein Verwaltungsstreitverfahren einführt, muss sich fragen lassen, ob sie vor Gericht ernst genommen werden will. In Gießen scheint das nicht gelungen zu sein.