Dienstag, 24. Mai 2016

Brisante Erkenntnisse im Prozess um das Aktionsbüro Mittelrhein: Katja Kipping und die Dresdner Gewaltexzesse
 



Seit dem 20. August 2012, also seit jetzt knapp vier Jahren, läuft vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz das Mammutverfahren um das sogenannte Aktionsbüro Mittelrhein (ABM). Mit jetzt noch 19 von ursprünglich 26 Angeklagten dürfte es bei inzwischen über 270 Verhandlungstagen eines der größten Strafverfahren in der deutschen Nachkriegsgeschichte überhaupt sein. An Länge hat es schon jetzt sowohl das RAF-Verfahren, als auch den Auschwitzprozess als auch die Nürnberger Prozesse überdauert. In bemerkenswertem Gegensatz dazu steht die geringe Schwere der Tatvorwürfe. Im Kern geht es um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung. An Einzeltaten ragen Straftaten des schweren Landfriedensbruches heraus. Es wurde aber auch schon wochenlang über die Durchführung einer unangemeldeten Versammlung der sogenannten Unsterblichen verhandelt. Seit Herbst letzten Jahres steht nun ein Ereignis im Umfeld eines linksextremen Wohnprojektes in Dresden, genannt Praxis, am 19.02.2011 im Zentrum der Beweisaufnahme. Aus diesem Haus wurden auf eine Personengruppe, die auf dem Fußweg zum Dresdner Trauermarsch daran vorbeilief, Flaschen, Steine, Dachziegel und andere Gegenstände geworfen. Einige Teilnehmer der vorbeiziehenden Personengruppe warfen ihrerseits Gegenstände zurück. Auch gingen Scheiben im Haus zu Bruch. Die Hausbewohner hatten sich gezielt auf diese Aktion vorbereitet, waren zu großen Teilen mit Waffen bestückt, mit Helmen und Masken vermummt usw., wenn auch bislang unklar geblieben ist, wie die Auseinandersetzung im Einzelnen begann.


Brisante Zeugenaussage


Nun hat am 19.05.2016 eine Zeugin ausgesagt, dass die kommunikative Zentrale zur Organisation linksextremer Gewalttaten auf den politischen Gegner im Umfeld des Trauermarsches im berüchtigten Dresdner Jugendzentrum „Roter Baum“ zu verorten war. Daher fand dort an diesem 19.02.2011 eine Hausdurchsuchung statt. Wie von Zauberhand stand plötzlich die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Katja Kipping, im Hausflur. Damit trat diejenige Person auf den Plan, die man angesichts ihrer zahlreichen Erklärungen, Aufrufe und Videobotschaften im Vorfeld als einer der zentralen Propgandistinnen zur Verhinderung des Dresdner Trauermarsches, also zur massenweisen Begehung von Straftaten nach § 21 VersG (Störung von Versammlungen) ansehen muss. Sie ist mit der linksextremen Szene aufs Engste vernetzt. Den „Roten Baum“ bezeichnet sie als Teil ihrer politischen Sozialisation. Heute fördert sie ihn finanziell. Nach der Hausdurchsuchung vom 19.02.2011 erhielt dieser dubiose Verein auch Solidaritätsbekundungen aus dem linksextremistischen Gewaltbereich. Es gilt nun aufzuklären, wie sehr die Linksaktivistin Kipping gegebenenfalls selbst in die Dresdner Ausschreitungen verstrickt war, und sei es als Mitwisserin und welche Kenntnisse über die Drahtzieher sie offenbaren kann. Daher hat die Verteidigung die Vernehmung von Katja Kipping als Zeugin beantragt. Dass ihre Rolle in dem Geschehen im höchsten Maße fragwürdig ist, steht bereits jetzt fest. Der Beweisantrag wird nachfolgend wiedergegeben.            



Der Beweisantrag

Koblenz, den 24.05.2016


2090 Js 29752/10.12 Kls


In dem Strafverfahren

            gegen
            wegen: Vorwurfes der Bildung einer kriminellen Vereinigung


beantrage ich namens des Angeklagten X die Vernehmung von Frau Katja Kipping MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin als Zeugin zum Beweis der Tatsache, dass die Ausschreitungen rund um das Wohnprojekt Praxis, die Gegenstand der Fallakte 11 sind, in enger Verstrickung, jedenfalls aber mit Wissen maßgeblicher Kräfte der Linkspartei oder sogar der Partei selbst aus dem Jugendzentrum Roter Baum heraus organisiert worden sind.


Begründung:


In der Hauptverhandlung vom 19.05.2016 sagte die Zeugin R unter anderem aus, dass das Jugendzentrum „Roter Baum“ in Dresden im Zeitraum um den 19. Februar 2011 kommunikative Zentrale der Begehung von Gewalttaten gegen den politischen Gegner gewesen sei. Zuvor hatte bereits der Zeuge J in der Hauptverhandlung vom 18.05.2016 geschildert, dass die Bewohner der Praxis nach seiner Wahrnehmung auf die Auseinandersetzung vorbereitet gewesen seien. Das machte er unter anderem an einer ihm gegenüber getätigten Handbewegung eines der Bewohner der Praxis fest, mit der ihm bedeutet wurde, das Gelände vor der Praxis zu verlassen. Den Zuruf dieser Person gab er mit den Worten wieder:

            „Da sagte der, es könne was passieren.“

Außerdem hat die Beweisaufnahme bereits in zahlreichen Fällen ergeben, dass die Praxis-Bewohner auf eine Schlacht vorbereitet waren. Dafür spricht die Ausrüstung, mit der sie den Aufzug der Rechten, in denen sich einige der Angeklagten befanden, erwarteten, etwa die getragenen Sturmhauben und Helme, die bereitgehaltenen Teleskopschlagstöcke und Wurfgeschosse usw.

Die Zeugin R bekundete in der angeführten Vernehmung, dass der Rote Baum wegen eines akuten Tatverdachts am 19.02.2011 durchsucht wurde. Plötzlich sei die Zeugin Kipping aufgetaucht, man wisse aber nicht, woher sie Kenntnis von der Durchsuchung gehabt habe.

Die Zeugin Kipping hat engste Beziehungen zu dem mit öffentlichen Geldern geförderten sogenannten Jugendzentrum „Roter Baum“. In einem Interview mit dem Berliner Tagesspiegel vom 12.07.2014 sagte sie:

„Ein Teil meiner Politisierung lief über den Dresdner Jugendverein Roter Baum, da ging ich hin, um zu erfahren, wo ist das nächste Konzert, wo die nächste Anti-Nazi-Demo? Der Verein traf sich in dem Haus, wo die PDS ihr Büro hatte. Dadurch hatte ich Kontakt zur Partei.“ (siehe Anlage 1)


Als Bundestagsabgeordnete finanziert sie den Roten Baum aus Ihren Bezügen. Dem Dresdner Verein spendet sie € 235,- im Monat, dem Leipziger Parallelverein € 50,- im Monat (siehe Anlage 2; http://www.linksfraktion.de/abgeordnete/katja-kipping/bezuege/)
    

Der Jugendverein Roter Baum stellt selbst einen Zusammenhang zu den von linker Seite verübten Gewalttaten vom 19.02.2011 her. In einer Presseerklärung formulierte er dazu:

“Wir vermuten, dass die Durchsuchung [s.o., Aussage R] im Zusammenhang mit dem Bündnis Dresden Nazifrei steht, welches den breiten gesellschaftlichen Protest gegen den Neonaziaufmarsch in Dresden unterstützt und Räume im Haus der Begegnung genutzt hat.

...

Der Jugendverein Roter Baum e.V. hat den Aufruf des Bündnis Dresden Nazifrei zum friedlichen Protest unterstützt, welcher von einer Vielzahl von Politikern, Künstlern und Initiativen getragen wird und dem sich 20.000 Menschen angeschlossen haben.“ http://roter-baum.de/pm_rb.pdf, (Anlage 3)

Was in dieser Meldung friedlicher Protest genannt wird, sind in Wahrheit Massenstraftaten gemäß § 21 VersG oder eben die tätlichen Angriffe aus dem Gebäude der Praxis auf die arglos vorbeiziehenden Demonstranten, die am Trauermarsch teilnehmen wollten.



Dementsprechend erhielt der Rote Baum Flankenschutz vom Organisationsbündnis „Dresden-nazifrei“. Dieses wird in einer Pressemeldung vom 25.02.2011 denn auch deutlicher:

„Wir sind solidarisch mit dem Jugendverein Roter Baum und verurteilen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft! Wir sind entsetzt darüber, wie hier gegen Unterstützer_innen [Fehler im Original] des Bündnisses vorgegangen wird. Der erfolgreiche und legitime antifaschistische Protest des 19. Februar wird hier auf eine ungeheuerliche Weise kriminalisiert“

Wenig später wird definiert, was unter „erfolgreich“ zu verstehen ist:

„Nachdem wir mit eurer Hilfe erneut den Naziaufmarsch in Dresden verhindert haben, werden wir uns nun vor allem mit den zahlreichen Repressionen beschäftigen ... Das Bündnis Dresden-Nazifrei ist solidarisch mit allen, die im Zusammenhang mit dem 19. Februar von Repressionen betroffen sind, z.B. dem Jugendverein Roter Baum e.V., dem alternativen Wohnprojekt Praxis [sic!] und den Opfern von Polizeigewalt (Anlage 4) http://www.dresden-nazifrei.com/component/content/article?id=185:solidaritaet-gegen-repression&catid=1:aktuelle-nachrichten&Itemid=0


Hier stellen also die Betreiber des Bündnisses Dresden Nazifrei den Zusammenhang zwischen dem Roten  Baum und dem Wohnprojekt Praxis her, der so deutlich in der Beweisaufnahme noch nicht zu Tage getreten ist. Der Abschnitt in der Pressemeldung ist deshalb verräterisch, weil wir inzwischen wissen, dass es zwar Polizeimaßnehmen gegen den Roten Baum gab, nicht jedoch gegen die Praxis. Die Polizeiarbeit dort versandete in den wenig erfolgreichen Versuchen einer Anwohnerbefragung. Opfer von Repressionen, sofern man in diesem Zusammenhang ein solches Wort gebrauchen mag, war allenfalls ein Polizeibeamter, der sich nach Verletzten erkundigte und daraufhin vom Hof gejagt wurde.

Die Zeugin Kipping ihrerseits gehörte im Vorfeld des 19.02.2011 zu den aktivsten Propagandistinnen der Gegenaktionen. Unter der Internetanschrift  http://www.katja-kipping.de/de/article/407.der-countdown-laeuft.html (Anlage 5)  wurden in der Woche vor der Kundgebung eigens sieben Videos eingestellt, mit dem Frau Kipping unverhohlen zur Blockade aufrief. Wenn man die Videos anklickt, erscheint jeweils ein Plakat des Bündnisses Dresden nazifrei mit dem Hinweis auf die Internetanschrift www.dresden-natzifrei.com. Im Letzten Video spricht Frau Kipping einleitend die Worte: „Heute ist es soweit, wir werden in Dresden die Nazis plockieren.“

Ferner findet sich auf der Internetseite http://www.katja-kipping.de/de/article/400.mobilisieren-gegen-naziaufmarsch.html ein Artikel vom 31.01.2011 mit der Überschrift „Mobilisieren gegen Naziaufmarsch“. (Anlage 6)

Dort lesen wir:

„Großartig war die Unterstützung der Dresdner Linksjugend, aber auch ältere Genossinnen waren gekommen, um mit uns gemeinsam für die Blockade der Naziaufmärsche zu mobilisieren. Auch die beiden Stadträte Tilo Kießling und Andre Schollbach waren da.“


Schließlich gab die Zeugin Kipping über ihre Netzseite


zwei eigene Solidaritätserklärungen zum Jugendzentrum Roter Baum ab.

Am 03.03.2011 sprach sie sich unter der Überschrift „Dresdner CDU betreibt beschämende Rufmordkampagne“ gegen einen CDU-Antrag im Rat der Stadt Dresden aus, der die möglichen Verwicklungen des Roten Baum in die Dresdner Gewaltausschreitungen thematisiert. Frau Kipping schreibt dazu u.a.:

„Diese Treiben reiht sich nahtlos in die bisherige Praxis der Dresdner CDU ein, die Naziaufmärsche zu benutzen, um politische Konkurrenten von links zu diffamieren und zu kriminalisieren. Die CDU sollte wissen, was sie damit tut. Sie spielt den Nazis in die Hände und beleidigt alle, die sich, wie der Rote Baum e.V., nicht damit abfinden wollen, dass die Nazis Dresden als Marktplatz für ihr menschenverachtendes Weltbild missbrauchen.“ (Anlage 7)


Hinzuweisen ist noch darauf, dass es sich bei dem von der Zeugin Kipping erwähnten Stadtrat Andre Schollbach um genau jenen Rechtsanwalt handelt, der ebenfalls bei der Hausdurchsuchungsmaßnahme auftauchte. Als Fraktionsvorsitzender der Linkspartei im Rat der Stadt Dresden seit 2007 darf er auch als wichtige Person im Umfeld des Linksextremismus in Dresden gelten, welcher die Ausschreitungen politisch zu verantworten hat (siehe Anlage 8).

Zentralgestalt ist in diesem Zusammenhang jedoch die benannte Zeugin Kipping. Es ist angesichts der dargelegten Zusammenhänge zu erwarten, dass durch ihre Aussage aufgeklärt werden kann, wie die Ausschreitungen, die aus der Praxis heraus unternommen wurden, geplant wurden, und welche Personen dahinter standen. Möglicherweise kann sogar etwas über die Person M in Erfahrung gebracht werden.

Davon abgesehen kann die Zeugin mehr als jede andere über den politischen Hintergrund der sogenannten Blockaden berichten. Ihre Aussage wird zu dem Ergebnis führen, dass die politische Alleinschuld für die Ausschreitungen des 19.02.2011 bei den Kräften des linken Establishment und des Linksextremismus sowie dem ihm hörigen Bürgertum in der offiziellen Politik liegt.

Abgesehen davon, dass sich die Pflicht zur Aufklärung solcher Zusammenhänge von selbst erschließt, haben sie Bedeutung für die eventuelle Annahme einer Notwehrhandlung oder eines Notwehrexzesses gem. §§ 32 oder 33 StGB, jedenfalls aber für die Bestimmung des Strafmaßes gem. § 46 StGB. Denn, wenn die Angriffe aus der Praxis Ergebnis einer strategisch angelegten Planung, in die möglicherweise höchste politische Kräfte, z.B. als Mitwisser eingebunden waren, dann muss man davon ausgehen, dass den Personen, die auf dem Weg von Freital an der Praxis vorbeikamen eine gezielte Falle gestellt wurde. Anders ausgedrückt: Wenn Verstrickungen von Kräften der offiziellen Politik in das Geschehen sichtbar werden sollten, erhielte das Geschehen eine vollkommen andere Qualität. Denn sollte die Straßenschlacht an der Praxis Ergebnis (halb-) staatlicher oder offiziöser Gewaltbeschaffung sein, könnte man die Angeklagten politisch dafür gar nicht und auch strafrechtlich nur in einem sich dem Nullpunkt nähernden Maße verantwortlich machen.  


Das alles würde wie die Faust aufs Auge in das politische Ziel der Zeugin Kipping, das sie öffentlich verkündet, passen: den Aufmarsch zu verhindern. Dazu eignet sich nicht nur der tätliche Angriff als solcher, sondern auch die sich daran anschließende Kriminalisierung, die über die Umkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses erfolgt und das Anliegen des Trauermarsches in der Öffentlichkeit diskreditiert. Die Vernehmung der Zeugin ist daher geboten.
   


 Für den Angeklagten X Dr. Björn Clemens, RA