Freitag, 4. November 2016

Aus für "Licht-aus"

  OVG Münster gibt DÜGIDA im wesentlichen Recht.


Mit einem sensationellen Urteil endete am 04.11.2016 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster das Berufungsverfahren der DÜGIDA-Anmelderin Melanie Dittmer gegen die Stadt Düsseldorf, namentlich deren Oberbürgermeister Thomas Geisel, bezüglich der Licht-aus-Aktion vom Januar 2015. (Az.: 15 A 2293/15). Seinerzeit hatte Geisel öffentlich gegen die DÜGIDA gehetzt und zur Teilnahme an einer Gegenveranstaltung aufgerufen. Das ganze unterlegte er mit einer groß inszenierten Lichtabschaltkampgane, bei der zahlreiche öffentliche Gebäude, darunter der berühmte Düsseldorfer Funkturm, das Rathaus und andere abgeschaltet wurden und die Dügida in ein sprichwörtlich schlechtes Licht gesetzt wurde.

Dagegen hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits am 9.1.2015 eine Einstweilige Anordnung erlassen, die aber vom OVG aufgehoben wurde. In der Hauptsacheverhandlung über die nachfolgende Feststellungsklage im August 2015 hielt das VG Düsseldorf zwar in einem obiter dictum (juristischer Nebensatz) daran fest, dass der Oberbürgermeister rechtswidrig gehandelt habe, wies die Klage aber trotzdem ab, weil angeblich das Feststellungsinteresse fehle. Dieser in sich unstimmigen Argumentation ist das OVG in dem Berufungsutreil entgegengetreten. Der Oberbürgermeister hat demnach mit der Lichtkampagne gegen das Sachlichkeitsverbot verstoßen. Sie habe die Klägerin erheblich in ihrem Grundrecht aus Art. 8,, Versammlungsfreiheit verletzt. Lediglich seine noch sachliche Äußerung zugunsten der Teilnahme an der Gegendemo ließ es gelten. Die Kostenentscheidung, wonach DÜGIDA nur ein Drittel der Verfahrenskosten. die Stadt aber zwei Drittel zu tragen hat, zeigt, wer der Gewinner des Verfahrens ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen.

Damit hat das OVG einem unwürdigen Diskriminierungsschauspiel eine Absage erteilt. Im selbsternannten Epizentrum der Demokratie glaubte bisher jeder noch so kleine Provinzfürst, die Bürger, die sich gegen die staatlich organisierte Überfremdung mit den Mitteln des Grundgesetzes zur Wehr setzen, nach Belieben beschmutzen zu dürfen. Mit solcher Art öffentlicher Boykotthetze ist nun erst einmal Schluss. Aus für Lichtaus!