Mittwoch, 8. Januar 2020

FALL LÜBCKE


Aktuelle Stellungnahme der Verteidigung H.



Im Hinblick auf die zahlreichen Anfragen, die nach der Pressekonferenz des Verteidigers des Hauptverdächtigen im Tötungsverfahren Lübcke, Stephan E., am 08. Januar 2020 an mich gerichtet wurden, stelle ich folgendes klar:

Aufgrund der mir obliegenden anwaltlichen Schweigepflicht und meines Selbstverständnisses als Verteidiger, welches auch einen gewissen Stil umfasst, gebe ich zum Sachverhalt weiterhin keine Auskunft. Das ist in keinerlei Richtung interpretationsfähig.  

Wenn andere Verteidiger eine andere Strategie verfolgen und weniger Hemmungen haben, Dinge auszuplaudern, kann ich das nicht beeinflussen.

Es kann sich im Übrigen jeder Beobachter selbst die Frage stellen, wie glaubwürdig jemand ist, der im Laufe des Verfahrens ständig mit neuen Versionen eines Geschehens aufwartet, zu dem er ursprünglich ein vollständiges  Geständnis abgelegt hat.


Düsseldorf, den 08.01.2020, Dr. iur. Björn Clemens, RA