Dienstag, 20. August 2019


Koblenzer Reflexionen

Sieben Jahre Mammutprozess Aktiosbüro Mittelrhein


Am 20. August 2019 jährt sich zum siebten Mal der Beginn des legendären Strafprozesses Aktionsbüro Mittelrhein vor der Staatsschutzkammer am Landgericht Koblenz. Seinerzeit, am 20. August 2012, sagte der damalige Vorsitzende Richter, Hans-Georg Göttgen, dieses Verfahren suche seinesgleichen und werde es nicht finden; ein Satz der sich mehr als einmal bewahrheitet hat. Für meinen Mandanten und mich hat es am Dienstag, den 13. August geendet. Gericht und Staatsanwaltschaft haben sich meinen immer wieder vorgetragenen Argumenten angeschlossen und das Verfahren nach § 153 Strafprozessordnung wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse; im Gegenzug verzichtet er auf eine Entschädigung für 22 Monate Untersuchungshaft. Nachdem die wenigen verbliebenen Tatvorwürfe, die gegebenenfalls noch zu einer Verurteilung hätten führen können, gegenüber der langen Verfahrensdauer und der erlittenen U-Haft außerhalb jeden Verhältnisses gestanden hätten, war das ein sachgerechtes Ergebnis. Nun kann man natürlich fragen, warum es sieben Jahre dauern musste, bis sich diese Einsicht bei Gericht durchsetzte. Es wäre jedoch ein gedanklicher Kurzschluss, zu glauben, dass das ohne jahrelange beharrliche Verteidigertätigkeit früher oder überhaupt zu erreichen gewesen wäre. Das liegt an dem politischen Charakter des Prozesses, wie er aus den Worten des rheinland-pfälzischen Innenministers Lewentz vom 14. März 2012, einen Tag nachdem 25 der ursprünglich 26 Angeklagten festgenommen wurden, spricht:



„Also wir haben das zusammengetragen, und wir wollten ja auch nicht einzelne herausholen, sondern dieses gesamte „Aktionsbüro Mittelrhein“ zerschlagen. Das ist uns gestern gelungen. Und ich glaube, ab und an muss man ein wenig zuwarten, damit man mit Stumpf und Stiel ausrotten kann. Und wir haben da gestern einen harten Schlag geführt.“






Es sollte also zerschlagen und mit Stumpf und Stil ausgerottet werden. Diese Wortwahl würde bei Facebook wahrscheinlich zur Sperrung des Profils führen. Das korrespondiert jedoch mit dem allerersten Dokument aus der inzwischen auf über 16000 Seiten angewachsenen Hauptakte: einer Pressemitteilung der Linksjugend!



Politische Vorwürfe


Die 926seitige Anklageschrift, die jene aus dem NSU-Verfahren um fast 400 Seiten an Zahl übertraf, nahm diesen Faden auf und erhob zahlreiche politische Vorwürfe, die sich dahingehend  zusammenfassen lassen, dass man den mutmaßlichen Mitgliedern des Aktionsbüros Mittelrhein anlastete, in Deutschland eine nationalsozialistische Herrschaftsordnung begründen zu wollen. Unter der Bevölkerung sei darüber eine „große Beunruhigung“ eingetreten, die eine „Mobilisierung der demokratischen Kräfte“ zur Folge gehabt hätte. Das juristische Problem, das hierbei auftrat, besteht darin, dass ein solcher Verfassungsumsturz nur, und zwar als Hochverrat, strafbar ist, wenn er gewalttätig erreicht werden soll. Das politische Ziel der Abschaffung des Grundgesetzes kann zwar ein Vereins- oder Parteienverbot begründen, aber eben keine Straftat.  



Daher musste das Konstrukt einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB bemüht werden, um die Gruppe als solche juristisch zu belangen, ein klarer Fall des Missbrauchs des Strafrechts für politische Zwecke. Hierfür wurden zahlreiche Einzelvorkommnisse aus den Jahren 2009 bis 2011, von Sachbeschädigungen etwa in Gestalt von Sprühaktionen oder beschädigten Fenstern, über kleinere Körperverletzungen bis hin zu behaupteten oder vorgekommenen Landfriedensbrüchen in den Katalog der angeblich organisatorisch geplanten Straftaten aufgenommen. Selbst eine Kundgebung der sog. Unsterblichen im November 2011 in Düsseldorf musste herhalten, um als Verstoß gegen das Vermummungs- bzw. Uniformverbot angeklagt zu werden.   





Der politische Charakter kam in diversen Zeugenaussagen zum Vorschein. Ein professioneller Bekämpfer des Rechtsextremismus konnte seine kruden Thesen, die wenig Bezug zu den Anklagevorwürfen hatten, genau so vortragen, wie der derzeitige Polizeipräsident von Aachen, damals noch Referatsleiter Verfassungsschutz im Innenministerium von NRW, oder eine Dame von einem Remagener Bündnis, das Anstoß an der geschichtlichen Aufarbeitung der Rheinwiesenlager durch Personen im Umfeld des ABM nahm. Diese politische Arbeit, die auch einen jährlichen Trauermarsch in Remagen umfasst, nahm in der Hauptverhandlung breiten Raum ein.



Angesichts dessen blieb nicht aus, dass die Hauptverhandlung, die nach zweimaligem Aussetzen in drei Etappen über bislang 371 Verhandlungstage führte, zahlreiche Besonderheiten aufwies:

Ein Verfahren, das seinesgleichen sucht, aber nicht findet


Mit zunehmender Verfahrensdauer veränderte der Prozess seinen Charakter. Denn, wie in jedem Strafverfahren, drohten den Angeklagten im Falle der Verurteilung die Prozesskosten auferlegt zu werden, von denen schnell erkennbar wurde, wie exorbitant sie sein würden. Anfänglich 52 Pflichtverteidiger, hunderte von Zeugen, die ursprünglich hohe Zahl an eingesetzten Justizwachtmeistern usw. führten schnell in sechs- bis siebenstellige Höhen. Ab einem gewissen Punkt kehrte sich diese Bedrohung von den Angeklagten gegen den Staat, nämlich als die Kosten so gestiegen waren, dass die Angeklagten darüber Privatinsolvenz würden anmelden müssen. Es ist der gleiche Mechanismus wie in dem Kalauer von den Schulden und der Bank: Hast Du 50.000,- Euro Schulden, hast Du ein Problem; hast Du fünf Millionen Euro Schulden, hat Deine Bank ein Problem. Von da an, etwa ab Mitte 2014, konnten die Angeklagten mit der Kostenfolge nicht mehr beeindruckt werden. Als dieser Punkt erreicht war, befand sich auch kein Angeklagter mehr in Untersuchungshaft. Im Übrigen begann die Länge der Verfahrensdauer die Straferwartungen immer weiter zu drücken. Somit verkam der Prozess mehr und mehr zum Selbstzweck, zumal sich abzuzeichnen begann, dass der Vorsitzende Richter aus dem Dienst scheiden würde, bevor er abgeschlossen werden konnte und es keinen Nachfolger mehr gab. Deshalb musste der Prozess im April 2017 zunächst ausgesetzt werden, bevor er wegen überlanger Dauer eingestellt wurde Da die Staatsanwaltschaft gegen diesen sinnvollen Abschluss erfolgreiche Beschwerde zum OLG einlegte, musste er ab Oktober 2018 komplett neu aufgerollt werden.



Für die Verteidiger bedeutete die nie dagewesene Konstellation eine massive Umstellung des Kanzleialltags. Bei drei Verhandlungstagen in der Woche dreht sich praktisch alles um diesen einen Prozess: er muss nicht nur regelmäßig juristisch, sondern auch logistisch vorbereitet werden, von der Anfahrt bis zur Bereitstellung der Bekleidung. Die Abwesenheit in der Kanzlei über weite Teile der Woche führt zu Schwierigkeiten bei der Bearbeitung anderer Fälle und zu Mandatsverlusten. Außerdem müssen fast in jedem anderen Verfahren Termine jongliert werden. Dem steht positiv eine ungewöhnliche kollegiale Zusammenarbeit gegenüber. Denn die meisten Angeklagten waren ja dem gleichen Ziel verbunden, nicht als kriminelle Vereinigung gelten zu wollen. Der Strafverteidiger ist heute noch weitgehend Einzelkämpfer, zumal ihm die Strafprozessordnung untersagt, in einem Verfahren mehr als einen Angeklagten zu verteidigen. Deshalb beschränkt sich in einem „normalen“ Prozess die Zusammenarbeit meistens auf Abgleichung der Rechtsansichten o.ä. Hier, in Koblenz wurden stattdessen Anträge gemeinsam erörtert und ausgearbeitet, Strategien abgesprochen, Rechtsfragen ausgelotet. Zahlreiche Stunden verbrachte man in fachlichen Diskussionen. Außerdem fährt bzw. fuhr man auch nicht unbezahlt nach Koblenz…



Schließlich kommen in einem solchen Umfangsverfahren auch ganz andere prozessuale Mittel für die Verteidigung in Betracht, wie Befangenheitsanträge, Aussetzungsanträge, Beanstandungen von verfahrensleitenden Verfügungen des Vorsitzenden usw. Auch insoweit brauchten die Verteidiger auf den Kostenfaktor keine Rücksicht zu nehmen. Denn wenn ein Befangenheitsantrag normalerweise dazu führt, dass die Zahl der Verhandlungstage von einem auf zwei steigt, hat das ein erheblich größeres Gewicht, als wenn sie von 301 auf 302 steigt (s.o.) Das heißt aber nicht, dass die Anwälte für die Länge des Verfahrens verantwortlich waren. Wer auf 926 Seiten zusammenschreibt, was er den Angeklagten politisch vorwirft, darf sich nicht wundern, wenn die Gegenwehr entsprechend ausfällt, und einen kurzen Prozess fordert nur, wer die Rechte der Beschuldigten missachtet. In einem Umfangsverfahren, und nur darin, bildet sich übrigens der Verteidiger erst zum Könner; keiner der nichts gelernt hätte.



Fast zwangsläufig traten im Laufe der Zeit einige anekdotische Einzelvorfälle ein:



-      Ein Schöffe schied wegen Befangenheit aus, nachdem er Richtern und Staatsanwälten, nicht aber den Verteidigern, jeweils einen Schokoladennikolaus geschenkt und aufs Pult gestellt hatte.



-       Ein Verteidiger präsentierte einen Antrag in Gedichtform.



-   - Ein Verteidiger stieg auf den Tisch, weil er angeblich von seiner Position nichts sehen konnte.



-       Zwei Verteidiger boten dem Gericht Weihnachten 2013 an, für drei Tage ihren Mandanten in der Untersuchungshaft zu vertreten.



-    Der Saal musste einmal wegen eines Buttersäureanschlags und einmal wegen eines Feuerwehreinsatzes in anderem Zusammenhang geräumt werden.



-       An der Zimmertür des ursprünglichen Vorsitzenden fand sich unter mysteriösen Umständen ein Aufkleber mit einem Burschenschafter im Verbotsschild….





Zwei Mal wurde das Verfahren eingestellt (das zweite Mal wegen möglicher Fehler bei der Gerichtsbesetzung), zwei Mal komplett von vorne begonnen. Von ursprünglich 26 Angeklagten waren zum Schluss noch neun im Verfahren; einige wurden zuvor verurteilt, gegen einige wurde es gleichfalls eingestellt, es gab einen Freispruch. Eine weitere Einstellung folgte am 14. August, eine Abtrennung steht bevor.



Am Jahrestag des Mauerbaus endete es für meine Mandanten und mich mit einem hervorragenden Ergebnis. Die Staatsanwaltschaft wollte dem jetzigen Familienvater für die politische Arbeit seiner Jugend das Etikett der Strafbarkeit anhängen. Das ist ihr nicht gelungen. Er geht, ohne verurteilt zu sein, und ohne Kostenlast aus dem Gerichtssaal 128 des Koblenzer Landgerichts und hat wieder eine Lebensperspektive. Dass man in einer solchen außergewöhnlichen Situation auch zu ihm nicht ein ausschließlich professionelles Verhältnis findet, dürfte nachvollziehbar sein, genauso wie ein wenig Wehmut, dass die wichtigste, schwierigste und vielleicht beste Leistung des Lebens nun der Vergangenheit angehört. Aber wenn ein Sieg am Ende steht, dann kann und soll man aufhören.



Wünschen wir den verbliebenen sechs das Beste.



LG Koblenz 2090 Js 29752/10.12 Kls

Freitag, 9. August 2019

IB-Klage gegen Polizeiwillkür

Staat und Antifa Hand in Hand



Die identitäre Bewegung Deutschlands, IB, hat vor dem Verwaltungsgericht Halle Klage gegen die Polizeiwillkür vom 20. Juli 2019 eingereicht. Damit will sie feststellen lassen, dass der Einsatz, oder besser gesagt Nicht-Einsatz der Polizei anlässlich einer angemeldeten Demonstration von diesem Tag rechtswidrig war. Ohne erkennbaren, und vor allem ohne juristischen Grund, hatte sich die Polizei geweigert, dieser Kundgebung das Recht auf Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG durchzusetzen. Kein Fingerzeig wurde gerührt, um die Blockaden linksextremer Gegendemonstranten aufzulösen. Somit blieben die angereisten Mitglieder und Sympathisanten stundenlang auf einem kleinen Bereich vor dem Haus Kontrakultur eingekesselt. Außerdem hatte die Polizei zahlreichen Personen die Anreise verwehrt. Hierin zeigte sich ein weiteres Beispiel, dass Staat und Antifa, jedenfalls im Ergebnis, die Zusammenarbeit nicht scheuen, wenn es gilt, die politische Opposition niederzuhalten.   





Dieses Vorgehen reiht sich in den staatlichen Kampf gegen die IB ein, der jüngst verschärft wurde, als der Verfassungsschutz sie als angeblich rechtsextremes Beobachtungsobjekt eingestuft hat. Grundlage dafür soll unter anderem sein, dass die IB einen ethnisch basierten Kulturbegriff pflege und von "Überfremdung rede", also die Tatsachen, so wie sie sich täglich zeigen, beim Namen nennen. Dem falschen Verfassungsverständnis des Inlandsgeheimdienstes liegt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem NPD-Verbotsverfahren vom Januar 2017 zugrunde, nach dem es, verkürzt gefasst, außerhalb des Begriffes "Mensch" kein juristisches Subjekt geben soll, schon gar kein ethnisch verfasstes. Eine auf homogenen Kollektiven aufgebaute Kultur ist danach verfassungswidrig, das deutsche Volk, wie wir es als historisch geformte Größe kennen, ein Rechtsverstoß. Es bleibt abzuwarten, ob wenigstens noch allenMenschen die Rechte aus eben dieser Verfassung zugestanden werden, oder ob diejenigen, die falsch denken, aus dem Grundrechtekanon dauerhaft ausgeschlossen werden, so wie es ja einige Politiker nach dem Lübcke-Attentat bereits gefordert haben.         


Freitag, 2. August 2019

Haftbeschwerde im Fall Lübcke


Politische Instrumentalisierung unterläuft Unschuldsvermutung und gefährdet den Rechtsstaat








Ein Mitbeschuldigter im Fall Lübcke, dem die Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Mord vorwirft, hat im Juli 2019 Haftbeschwerde eingelegt.  Die ihm zur Last gelegten Handlungen tragen nach Ansicht der Verteidigung keinen Tatverdacht. Sowohl im Haftbefehl als auch in der Stellungnahme der Bundesanwaltschaft zur Beschwerde wird wesentlich auf die politische Einordnung des Beschuldigten abgestellt, der natürlich zum rechten Umfeld gehören soll.  Das bewegt sich auf der Ebene der öffentlichen Stimmungsmache seit der Tat. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: wir haben es im Fall Lübcke offensichtlich mit einem Verbrechen zu tun, das aufgeklärt und geahndet werden muss. Leider zeichnet sich aber ab, dass es von bestimmten politischen Kreisen instrumentalisiert wird, um mit unlauteren Mitteln eine bestimmte oppositionelle Gruppe, ja sogar ganze Denkweisen unter Generalverdacht zu stellen. Es wurden ja bereits aus nicht berufenem Mund Rufe nach Abschaffung der Grundrechte für national denkende Mitbürger laut. Diese Logik gilt natürlich nur, wenn es gegen rechts geht. Wenn man ihr schon folgt, sollte sie jedoch zuerst bei den hunderten Einzelfällen von Vergewaltigung, Messerstechereien, Vor-den-Zugwürfen, Schwimmbadbesetzungen usw. angewendet und gefragt werden, ob der kulturelle Hintergrund der Täter ursächlich sein könnte. Abgesehen davon sollte gefragt werden, welche politische Verantwortungslosigkeit die Schuld daran trägt.

In dem Ermittlungsverfahren bleibt abzuwarten, ob und zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof dem öffentlichen Druck widersteht und den Mut aufbringt, einzig und allein nach den gesetzlichen Maßstäben des Strafrechts zu entscheiden, damit nicht ein Unschuldiger auf dem Altar der Macht geopfert wird und dabei auch noch die Maske des Rechts geführt wird. in diesem Fall wären nicht nur das Unschuldsprinzip ausgehebelt, sondern auch der Rechtsstaat als solcher schwer beschädigt.