Montag, 9. März 2026

 SIEG FÜR MARTIN SELLNER

VG Karlsruhe erklärt Aufenthaltsverbot für rechtswidrig


Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 09. März 2026 entschieden, dass ein gegen den österreichischen IB-Aktivisten verhängtes Aufenthaltsverbot rechtswidrig war. Sellner wollte am 03. August 2024 bei einer Veranstaltung des Freundeskreises "Ein Herz für Deutschland" in Neulingen sein Remigrations-Buch vorstellen. Daraufhin sprach ihm die Gemeinde ein Aufenthaltsverbot für den ganzen Ort aus. Sie bezog sich dabei auf ein Dossier des Verfassungsschutzes, das Sellner unterstellte, Teile seiner politischen Positionen seien verfassungswidrig. Darauf kam es aber im Verfahren nicht an, weil § 30 Absatz 2 PolG BaWü als Grundlage der Verfügung eine gesicherte Prognose voraussetzt, dass der Betreffende Straftaten begehen oder zu ihnen beitragen wird. Dazu fehlte es jedoch an hinreichenden Tatsachen. Wörtlich schreibt das Gericht:

"Weder hat sie [die Gemeinde] sich hinreichend mit einzelnen aus ihrer Sicht zu erwartenden Äußerungen im Hinblick auf ihre strafrechtliche Relevanz auseinandergesetzt oder diese in tatsächlicher Hinsicht substantiiert, noch ausreichend dargelegt, dass es in der Vergangenheit zu Äußerungsdelikten gekommen ist."

Das heißt verklausuliert, dass die Stadt letztlich nichts anderes vortragen konnte, als substanzlose politische Polemik. 9 K 4719/24.

Erst am 21.02.2026 hatte der VGH Mannheim im Eilverfahren 1 S 357/26 entschieden, dass keine belegbaren Tatschen bestünden, dass bei einem (dort gar nicht geplanten) Auftritt Martin Sellners bei einer Veranstaltung der AfD die Schwelle zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung überschritten würde. 

Die Gemeinde Neulingen kann gegen das Urteil die Zulassung der Berufung zum VGH Mannheim beantragen.

Samstag, 21. Februar 2026

 VGH Mannheim: Voller Erfolg für AfD Ettlingen


Mit Beschluss 1 S 357/26 hat der VGH Baden-Württemberg am Samstag, dem 21.02.2026 der Beschwerde der AfD Ettlingen stattgegeben, soweit ihr in einem Stadthallenstreit auferlegt worden war, Herrn Martin Sellner von der Veranstaltung fernzuhalten. 


Die Stadt Ettlingen hatte am 06.02.26 ihre ursprüngliche Hallenzusage zurückgezogen, was sie mit der Spekulation begründete, der bekannte  IB-Aktivist könne bei der geplanten Wahlkampfveranstaltung der Partei auftreten. Das hatte im Grundsatz schon vor dem VG Karlsruhe (14 K 1528/26) keinen Bestand. Das Gericht hatte der Partei die Halle aber nur mit der Maßgabe zugesprochen, dass Sellner nicht erscheinen dürfe. Diese Auflage hat der VGH nunmehr aufgehoben. Damit hat die AfD zur Gänze obsiegt.


Dass die Stadt sich auf diesen Punkt gestützt hatte, war um so unangebrachter, als die Teilnahme von Martin Sellner zu keiner Zeit zur Debatte gestanden hatte.


Dr. Björn Clemens, 21.02.2026