Freitag, 16. März 2018

Auschwitz kein Kündigungsgrund

VW verliert im selbsternannten Kampf gegen rechts

Zum zweiten Mal innerhalb von einer Woche musste sich der Volkswagen-Konzern in einem arbeitsgerichtlichen Prozess geschlagen geben, bei dem die Gesinnung eines Mitarbeiters im Zentrum stand. Doch während es bei dem Kündigungsschutzverfahren eines mutmaßlichen ISlamisten darum gegangen war, wie er sich am Arbeitsplatz verhalten hatte, ging es am 16. März 2018 vor dem Arbeitsgericht Braunschweig (1 Ca 295/17) ausschließlich um die Freizeitaktivitäten eines Schlossers aus dem Werk Salzgitter. Ihm warf VW unter anderem vor, an einem Vorfall im Bierkönig auf Mallorca beteiligt gewesen zu sein, rechte Postings bei Facebook getätigt zu haben usw. Bemerkenswert war die Argumentation des Konzerns: neben den üblichen Behauptungen, zu einem multikulturellen Konzern passe kein "Rechter", verstieg er sich dazu, das Thema Auschwitz für sich ausschlachten zu wollen. Weil VW Verantwortung für diesen Teil der deutschen Geschichte übernehme, was die Menschen auch von ihm erwarteten, könne der Kläger nicht weiter im Unternehmen beschäftigt bleiben. Abgesehen davon, dass schon die Logik nicht erkennen lässt, was das eine mit dem anderen zu tun hat, erwarten die Menschen nicht, dass VW die Geschichte eines Konzentrationslagers aufarbeitet, sondern dass das Unternehmen technisch einwandfreie Autos herstellt und unter anderem die vorgeschriebenen Abgaswerte einhält. Das Arbeitsgericht urteilte denn auch, dass die vorgetragenen Sachverhalte nicht gravierend genug seien, um ins Betriebsleben einzuwirken bzw. den Betriebsfrieden zu stören. Schuster bleib bei Deinem Leisten, kann man da nur an die Adresse von VW sagen: Denn der politische Meinungskampf gehört nicht in die Arbeitswelt. Man darf gespannt sein, ob der Konzern im Instanzenzug doch noch versucht, zum Endsieg zu kommen.