Dienstag, 2. Oktober 2018

Der Zug mit dem Kreuz

VG Köln hebt Versammlungsauflage gegen Abakus e.V. auf


Das Verwaltungsgericht Köln hat in einer Eilentscheidung vom 2. Oktober 2018 eine Auflage des Polizeipräsidiums Köln vom selben Tag (sic!) gegen eine Kundgebung des Vereins Abakus e.V. am 03.Oktober 2018 aufgehoben. Der überparteiliche Verein hat für den Tag der Deutschen Einheit eine Kundgebung unter dem Motto "Wir trauern um die Opfer der verfehlten Flüchtlingspolitik von Angela Merkel" in Leverkusen angemeldet. Dabei wollte er auch Holzkreuze mit Bildnissen ermordeter Personen mitführen. Das Polizeipräsidium untersagte mit einer fragwürdigen Begründung des Kunsturheberrechts  nicht nur die Befestigung der Bilder an den Kreuzen, sondern gleich die Kreuze selbst. Ob ihm das christliche Symbol an sich ein Dorn im Auge ist, ging aus der Begründung des Bescheids nicht hervor.

Der Verein setzte sich dagegen zur Wehr und erwirkte, dass die Klage gegen die Auflage aufschiebende Wirkung erhielt, so dass die Kreuze mitgeführt werden dürfen. (20 L 2247/18)