Fall Lübcke: SWR muss Falschbehauptung löschen
LG Düsseldorf spricht Einstweilige Verfügung gegen ÖR-Sender aus
Das Ermittlungsverfahren Lübcke, das bezüglich der Tötung des ehemaligen Regierungspräsidenten von Kassel geführt wird, ist naturgemäß häufiger Gegenstand der Berichterstattung in Presse, Funk und Fernsehen. Nun, da die Anklage zum OLG Frankfurt erhoben wurde, häufen sich die Artikel und Filmbeiträge. Es ist verständlich, dass die Medien an den Hintergründen einer solchen Tat interessiert sind. Dabei werden leider oft die Schwerpunkte verschoben und aus einem Einzelgeschehen eine Verschwörungstheorie aufgebaut, bei der es kaum noch um die Tat, sondern um angebliche, ausgedehnte extremistische Strukturen und Netzwerke geht. Entsprechend reißerisch wird der Vorgang inszeniert.
Insbesondere der Mitbeschuldigte H musste mehrfach erleben, dass er als Person verzerrt und falsch dargestellt wurde. Eine besonders krasse Falschbehauptung hat jüngst der Südwestrundfunk in dem Beitrag "Der schwache Staat" aufgestellt. Demnach soll H. angeblich die Tatwaffe für den Hauptverdächtigen beschafft haben. Das war aber zu keiner Zeit Bestandteil der von der Bundesanwaltschaft erhobenen Vorwürfe. Vielmehr ging und geht es ausschließlich um sog. "psychische Beihilfe", was auch immer man unter dieser schillernden Rechtsfigur verstehen mag.
Sender muss Äußerung aus der Mediathek entfernen
Am 30. April untersagte das Landgericht Düsseldorf dem Sender diese unzutreffende Aussage. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000,- ist es ihm verboten, sie aufrechtzuerhalten oder gar zu wiederholen. Das beinhaltet, sie auch im Internet zu löschen, sprich sie aus der Mediathek zu entfernen.
12 O 109/20