Unterlassungsprozess
Dr. Nagels/Matthias Helferich MdB
Am
01. August 2024, 13.00 Uhr wird es vor dem Oberlandesgericht Köln (Saal 144) zur
mündlichen Verhandlung in einem Unterlassungs-Prozess zwischen dem ehemaligen
Funktionär der Republikaner Dr. Robert Nagels und dem Bundestagsabgeordneten
Matthias Helferich, AfD kommen. Nagels begehrt von Helferich die Unterlassung
einer Äußerung, die ihn mit einer angeblichen Tätigkeit für den
Verfassungsschutz in Verbindung bringt. Maßgeblich stört er sich daran, dass
man ihm vorwirft, er sei „gegen rechts“ eingesetzt worden. Die Kontakte zum
Geheimdienst an sich bestreitet Nagels nicht nur nicht, sondern hat sie selbst
im Jahre 2009 in einem Gerichtsverfahren vor dem LG Düsseldorf gegen den
Produzenten rechter Musik, Torsten Lemmer öffentlich eingeräumt. Nunmehr zieht
er sich aber darauf zurück, lediglich in seiner Bundeswehrzeit linke Studenten
beobachtet zu haben. Die geschäftlichen Kontakte zwischen Nagels und Lemmer
waren über Jahre ausgesprochen intensiv, allerdings hat sich Nagels immer als
Finanzier im Hintergrund gehalten.
Nach
Auffassung von Matthias Helferich und dessen Rechtsbeistand Dr. Björn Clemens sind
die Behauptungen von Dr. Nagels unglaubhaft, zumal er gegenüber dem Gericht
eine politische Selbstverortung als gemäßigter Zeitgenosse vorgenommen hat, die
nicht den Tatsachen entspricht. Nagels war in der Zeit seiner Mitgliedschaft bei
den Republikanern als Scharfmacher bekannt, der die Partei auf einen möglichst extremen
Rechtskurs bringen wollte. In einem Interview mit der Zeitschrift Playboy 1992 hatte
er zudem das allgemeine Wahlrecht in Frage gestellt und damit die Partei in ein
schlechtes Licht gesetzt. Schließlich hat er für einen Parteitag 1993 eine
Sicherungstruppe aus dem Umfeld der Kampfsportschule Hak-Pao in Solingen
organisiert, aus jenen Kreisen also, die für den Mordanschlag auf ein von fünf
Türken bewohntes Haus verantwortlich waren. Diese Kampfsportschule ihrerseits
stand unter dem Einfluss eines VS-Mannes. Nach Ansicht von Helferich schließt
sich hier der Kreis. Das Verhalten von Dr. Nagels entspricht dem, was allgemein
als Zersetzung beschrieben wird. Auch seine jüngsten Versuche, im
AfD-Kreisverband Duisburg, der für ihn organisatorisch unzuständig ist, Fuß zu
fassen, nachdem er zuvor in Oberhausen gescheitert war, ist symptomatisch.
Helferich
und sein Rechtsbeistand haben umfangreiches Material zusammengetragen, das die
fragwürdige Rolle, die Nagels über Jahre im rechten Spektrum spielte, erhellt.
Es handelt sich um größtenteils frei zugängliche Dokumente, in denen immer
wieder auch das V-Mann-Thema behandelt wird. Demnach ist die streitbefangene
Äußerung, juristisch betrachtet, mindestens eine plausible Schlussfolgerung. Ob
sie als zulässiges Werturteil anerkannt werden wird, wird von der Bewertung der
vorgelegten Tatsachen durch das Gericht und ihrer Indizwirkung abhängen. Aus
Sicht von Matthias Helferich besteht jedenfalls eine hohe Indiziendichte, die
seine Bewertung deckt.
Matthias
Helferich MdB/Dr. Björn Clemens, RA, 29.07.2024