Samstag, 21. Februar 2026

 VGH Mannheim: Voller Erfolg für AfD Ettlingen


Mit Beschluss 1 S 357/26 hat der VGH Baden-Württemberg am Samstag, dem 21.02.2026 der Beschwerde der AfD Ettlingen stattgegeben, soweit ihr in einem Stadthallenstreit auferlegt worden war, Herrn Martin Sellner von der Veranstaltung fernzuhalten. 


Die Stadt Ettlingen hatte am 06.02.26 ihre ursprüngliche Hallenzusage zurückgezogen, was sie mit der Spekulation begründete, der bekannte  IB-Aktivist könne bei der geplanten Wahlkampfveranstaltung der Partei auftreten. Das hatte im Grundsatz schon vor dem VG Karlsruhe (14 K 1528/26) keinen Bestand. Das Gericht hatte der Partei die Halle aber nur mit der Maßgabe zugesprochen, dass Sellner nicht erscheinen dürfe. Diese Auflage hat der VGH nunmehr aufgehoben. Damit hat die AfD zur Gänze obsiegt.


Dass die Stadt sich auf diesen Punkt gestützt hatte, war um so unangebrachter, als die Teilnahme von Martin Sellner zu keiner Zeit zur Debatte gestanden hatte.


Dr. Björn Clemens, 21.02.2026