Montag, 9. März 2026

 SIEG FÜR MARTIN SELLNER

VG Karlsruhe erklärt Aufenthaltsverbot für rechtswidrig


Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 09. März 2026 entschieden, dass ein gegen den österreichischen IB-Aktivisten verhängtes Aufenthaltsverbot rechtswidrig war. Sellner wollte am 03. August 2024 bei einer Veranstaltung des Freundeskreises "Ein Herz für Deutschland" in Neulingen sein Remigrations-Buch vorstellen. Daraufhin sprach ihm die Gemeinde ein Aufenthaltsverbot für den ganzen Ort aus. Sie bezog sich dabei auf ein Dossier des Verfassungsschutzes, das Sellner unterstellte, Teile seiner politischen Positionen seien verfassungswidrig. Darauf kam es aber im Verfahren nicht an, weil § 30 Absatz 2 PolG BaWü als Grundlage der Verfügung eine gesicherte Prognose voraussetzt, dass der Betreffende Straftaten begehen oder zu ihnen beitragen wird. Dazu fehlte es jedoch an hinreichenden Tatsachen. Wörtlich schreibt das Gericht:

"Weder hat sie [die Gemeinde] sich hinreichend mit einzelnen aus ihrer Sicht zu erwartenden Äußerungen im Hinblick auf ihre strafrechtliche Relevanz auseinandergesetzt oder diese in tatsächlicher Hinsicht substantiiert, noch ausreichend dargelegt, dass es in der Vergangenheit zu Äußerungsdelikten gekommen ist."

Das heißt verklausuliert, dass die Stadt letztlich nichts anderes vortragen konnte, als substanzlose politische Polemik. 9 K 4719/24.

Erst am 21.02.2026 hatte der VGH Mannheim im Eilverfahren 1 S 357/26 entschieden, dass keine belegbaren Tatschen bestünden, dass bei einem (dort gar nicht geplanten) Auftritt Martin Sellners bei einer Veranstaltung der AfD die Schwelle zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung überschritten würde. 

Die Gemeinde Neulingen kann gegen das Urteil die Zulassung der Berufung zum VGH Mannheim beantragen.