Dienstag, 6. Oktober 2015


Klage gegen Versammlungsverbot in Köln am 25. Oktober 2015


Die Veranstalter der für den 25. Oktober 2015 in Köln geplanten Kundgebung gegen Islamismus haben Klage gegen das Versammlungsverbot eingelegt. An dem Tag sollte ein Jahr nach der berühmten „Hogesa“ - Demonstration eine Art veränderter Anlehnung unter einer anderen Versammlungsleitung mit anderen Rednern usw. stattfinden. Weil das Polizeipräsidium meinte, von den Ereignissen des letzten Jahres auf einen gewalttätigen Verlauf schließen zu können, verbot es die Kundgebung mit Bescheid vom 28.09.2015.

Die dabei getroffene Gefahrenprognose berücksichtigte jedoch die wesentlichen Veränderungen, die in diesem Jahr geplant sind, nicht. Ebenso fiel unter den Tisch, dass der Versammlungsleiter mehrfach und eindeutig zu einer friedlichen Durchführung aufgerufen und im September in Essen auch unter Beweis gestellt hat, dass es friedlich geht. Schließlich ist die Verbotsbehörde darüber hinweggegangen, dass die von ihr zu Krawallen aufgebauschten verschiedenen kleineren Ausschreitungen des letzten Jahres im wesentlichen durch Provokationen von außen veranlasst waren, denen die Polizei hilflos gegenübergestanden hatte. Bei besserer Vorbereitung hätte sie die Sicherheit gewährleisten können. Ob das politisch gewollt war, ist jedoch in Frage zu stellen. Bemerkenswerter Weise rankt sich ein Schwerpunkt der Argumentation in dem Verbot um einen im Vorjahr umgekippten Polizeibus, der keine erkennbare polizeitaktische Einbindung hatte sondern allein auf weiter Flur am Kölner Bahnhofsvorplatz stand. Als er dann von ein paar Unbelehrbaren tatsächlich umgeworfen wurde, hatten die Medien die Bilder, nach denen ihnen gelüstete.  


Nach der bisherigen Rechtsprechung zum Versammlungsrecht, unter anderem des Verwaltungsgerichts Hannover zu einer Hooligan-Demonstration im November 2014 kann das Verbot keinen Bestand haben.