Freitag, 4. September 2026

LG Essen: Prozesserfolg für Matthias Helferich


Am späten Abend des 03.09.2026 hat das LG Essen nach sechsstündiger mündlicher Verhandlung eine Einstweilige Verfügung, die der Bundestagsabgeordnete Knut Meyer-Soltau gegen seinen Parteikollegen und ebenfalls MdB Matthias Helferich im Juli erwirkt hatte, aufgehoben. Hintergrund war ein eskalierter Streit auf dem Landesparteitag der AfD im Juli in Marl. Es kam wenigstens zu verbalen Auseinandersetzungen. Im Raum stand auch ein - ggfs. fahrlässiger - Rempler des Klägers. Daraufhin hatte Helferich seinen Kontrahenten wegen Beleidigung u.a. angezeigt.       

"Halt die Fresse, Du dummes Arschloch"

Daraus leitete der Kläger einen Unterlassungsanspruch ab. Nachdem der nunmehrige Beklagte seine Strafanzeige an die Presse gegeben hatte, ließ sein Gegner ihm vom LG untersagen zu behaupten, er sei beschimpft oder vom Stuhl geschubst worden, obwohl das Wort "Schubsen" in der Anzeige nicht vorkam. Im Zuge des Prozesses musste Meyer-Soltau dann außerdem einräumen, anlässlich des Streits auf  dem Parteitag gesagt zu haben: "Halt die Fresse, Du dummes Arschloch". Dass eine solche Wortwahl mit dem Begriff "Beschimpfen" zutreffend bewertet ist, dürfte kaum zu bestreiten sein; der Kläger behauptete jedoch, die Äußerung sei eine Art Selbstgespräch und nicht auf Helferich gemünzt gewesen. Dieser eher fragwürdigen Argumentation, die sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigte, sind die Richter offensichtlich nicht gefolgt. Im Antrag hatte Meyer-Soltau diesen Teil des Sachverhalts noch komplett verschwiegen. 

Die Urteilsgründe liegen zum jetzigen Zeitpunkt (04.09.26, 12.30 Uhr) noch nicht vor. Unklar ist daher derzeit, ob das Gericht es für erwiesen hielt, ob der Beklagte die Äußerung zur  Schubserei getätigt hatte oder ob sie womöglich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt waren.  

LG Essen 4 O 144/26