Montag, 4. September 2017

Geheimjustiz kann man verhindern



Am 13. September findet um 11.00 Uhr in Saal V, Zimmer 2.032 des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig die Revisionshauptverhandlung in dem Licht-aus-Streit "Dügida" gegen die Stadt Düsseldorf statt. Deren Oberbürgermeister Thomas Geisel hatte sich im Januar 2015 bemüßigt gefühlt, unter anderem den städtischen Funkturm für eine symbolische Aktion zu missbrauchen, sprich ihn abzuschalten, um asyl- und zuwanderungskritische Bürger zu diskriminieren. Das wurde ihm zunächst im Eilverfahren mit einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf untersagt, das OVG Münster hob diesen Beschluss jedoch auf. Im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage urteilte Münster jedoch überwiegend zugunsten von Dügida. Der Oberbürgermeister wollte das nicht akzeptieren und legte Revision ein. Sie steht nunmehr zur Verhandlung an. Da sich in letzter Zeit die Gerichtsentscheidungen wieder häufen, bei denen sich die Justiz als bloßer Daumenabdruck der Macht erweist, ist es von besonderer Wichtigkeit, dem Gericht durch eine große Zahl an Zuschauern zu signalisieren, dass es unter Beobachtung steht. Gesinnungsjustiz kann man nicht verhindern - wohl aber Geheimjustiz. 

Hier die offizielle Meldung des Bundesverwaltungsgerichts, in der aber formal nicht ganz korrekt behauptet wird, dass auch die Klägerin Revision eingelegt hätte. Sie war an sich im Sinne des Rechtsfriedens bereit, die Entscheidung des OVG zu akzeptieren. Erst als der Oberbürgermeister den Streit fortsetzte, zog sie mit der Anschlussrevision nach