Donnerstag, 16. Mai 2019

SIEG GEGEN DAS ZDF

"Multikulti tötet nicht strafbar"


Der gebührenfinanzierte Fernsehsender ZDF muss nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 15.05.2019 einen Fernsehspot der Partei "Der Dritte Weg" zur Europawahl ausstrahlen. (2 B 10755/19.OVG)

Das Gericht stellte fest, dass die vom ZDF vorgenommene Interpretation des Spots, indem unter anderem gesagt wird, Europa werde überrannt, und in dem ein Banner mit dem Schriftzug "Multikulti tötet" zu sehen ist, nicht zwingend ist. Der Sender hatte vorgetragen, dass mit den genannten Sequenzen allen hier lebenden Ausländern pauschal Terrorverdacht unterstellt würde. Das war allerdings eher ein Produkt der Phantasie der Zensoren als eine tragfähige Auslegung. Denn das Wort "Terror" kommt im ganzen Film nicht vor.
    
Man muss das Verhalten des ZDF vielmehr in die Zensurkampagne, die derzeit aller Orten läuft, einordnen, bei der auch andere Parteien zahlreiche Gerichtsverfahren führen mussten, gleich ob sie Hörfunk- oder Fernsehwerbung betrafen. In einem Fall musste sogar das Bundesverfassungsgericht (erfolgreich) bemüht werden, um das Recht auf freie Meinungsäußerung durchzusetzen.

Die wahrscheinlichen Gründe für die vielfache Ablehnung der Spots dürfte denn auch nicht die Angst um das Recht, sondern die Angst vor der Wahrheit sein.