Turbulente Szenen im Lübcke-Verfahren
Entpflichtungsantrag durch den Hauptbeschuldigten
Im Strafverfahren wegen der Tötung des ehmaligen Regierungspräsidenten von Kassel, Dr. Walter Lübcke, vor dem Oberlandesgericht Frankfurt kam es am 27.07.2020 zu turbulenten Szenen. Zunächst zeigte sich der Vorsitzende Richter über Beweis- und Beweisermittlungsanträge des Vetreidigers des Hauptangeklagten Stephan E. befremdet. Er bezeichnete dabei einige von ihnen mit seiner schon gewohnten Kraftsprache als "gequirlten Unsinn" zu bezeichnen. (Bereits zum Auftakt hatte er den Angeklagten nahegelegt, nicht auf ihre Verteidiger zu hören.)
Es stellte sich dann heraus, dass die Anträge nicht mit dem Mandanten abgesprochen waren. Hierüber kam es zum Disput, in dessen Verlauf sich der zweite Verteidiger von den Anträgen seines Kollegen ausdrücklich distanzierte. Schließlich beantragte der Angeklagte E, seinen Verteidiger zu entpflichten. Die Bundesanwaltschaft trat dem bei. Die Entscheidung des Senats wird noch für heute Nachmittag erwartet. Dabei könnte auch das Video, das der Verteidiger über den Verhandlungstag vom 03.07.2020 auf seinen You-Tube-Kanal gestellt hatte, eine Rolle spielen. Darin hatte er die bis dahin durchgeführte Beweisaufnahme mit den Worten kommentiert, die wirkliche Wahrheit hätte man noch nicht gehört. In den ersten Tagen waren die Aufzeichnungen der Vernehmungen seines Mandantenn E aus dem Ermittlungsverfahren gesichtet worden.