Montag, 2. Februar 2015

Das Kreuz mit dem Haken am Tag der Machtergreifung:

Worum ging es: ein Hoheitszeichen aus bestimmter Zeit soll am Oberarm gesehen worden sein, ein weiteres auf der Gürtelschnalle des Delinquenten. Die Größenangaben variierten zwischen 10- und 50 Centstück. Der behauptete Tatort: eine Kundgebung in Dortmund. Wahrgenommen jeweils nur von Polizeibeamten bei einer körperlichen Visite. Angeblich sollen die Hoheitszeichen auch öffentlich sichtbar gewesen sein. Hat allerdings niemand, abgesehen von unseren Freunden und Helfern, bemerkt, und diese wiederum, wir sagten es bereits, nur bei der persönlichen Untersuchung aus nächster Nähe. Und weil ein solches Verhalten unseren Staat in seinen Grundfesten erschüttert, musste das Verfahren entgegen den mehrfach geäußerten Vorschlägen der Verteidigung bis zum letzten Zeugen durchgeführt werden. Der Zeuge kam aber nicht. Meine Frage, ob es denkbar sei, dass dieser Polizist in einer Zwickmühle stecken könne zwischen einer wahren Aussage, die diejenige seiner Kameraden als unwahr erkennen lassen würde oder einer eigenen unwahren, blieb offen. Wie der Tatnachweis. Passend zum Thema, endete das Verfahren am 30. Januar 2015: mit Freispruch. Von Oktober bis Januar erforderte diese Erkenntnis vier Verhandlungstage. Die Prozessökonomie hätte bereits am ersten Tag eine Einstellung des Verfahrens nahegelegt. Aber was zählt schon die Prozessökonomie, wenn die bösen Zeichen funkeln! (Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 30.01.2015)


Wenn das der ... wüsste!