Donnerstag, 21. Januar 2021

 Lübcke-Prozess: Die Katze ist aus dem Sack

Erstaunliche  Erkenntnisse in den Plädoyers

In den Schlussvorträgen des Lübcke-Verfahrens vor dem OLG Frankfurt/M verdichteten sich noch einmal die Tendenzen, die im Laufe der Beweisaufnahme immer deutlicher sichtbar geworden waren: So drehte sich das Plädoyer der Nebenklage vom 12. Januar 2021 fast ausschließich um die Nebenfigur Markus H., der die Anklage nach wie vor nur Beihilfe am Mord vorwirft. Die Familie des Getöteten will das nicht anerkennen und versucht seit langer Zeit, dem Gericht und der Öffentlichkeit einzureden, dass der Haupttäter in der Nacht vom 01. auf den 02.06.2019 nicht allein am Tatort in Istha gewesen sei, wo er den seinerzeitigen Regierungspräsidenten von Kassel, Dr. Walther Lübcke, erschoss. Am 12.01.21 spitzte sich das noch einmal in einer Philippika gegen den Angeklagten H. und zahlreichen Ergebenheitsadressen an den Hauptangeklagten Ernst zu, dem die Nebenklage für seine Aussage dankte.

Dieses inzwischen nahezu herzliche Einvernehmen zwischen dem Haupttäter und seinen Opfern wurde am 21.01.2021 von der Verteidigung des Stephan Ernst erwidert. Dabei kam heraus, dass sie im Spetmber 2020 sogar bei der Familie Lübcke zu Gast sein durfte, um das Anwesen zu inspizieren, auf dem Herr Lübcke erschossen wurde. Natürlich fehlte auch von Verteidigerseite der Versuch nicht, den Nebenbeschuldigten H. ins Zentrum des Geschehens zu rücken. Endlich ließen sie die Katze aus dem Sack und lüfteten das Motiv für diese Konstruktion: Durch die gemeinsame Anwesenheit beider Angeklagten am Tatort soll Herr Dr. Lübcke nicht mehr arglos in Bezug auf das bevorstehende Verbrechen gewesen sein. Dies lasse die Heimtücke entfallen. Da Ernst außerdem in dem Irrglauben gehandelt habe, durch die Tötung des Opfers etwas für die Allgemeinheit getan zu haben, solle auch das weitere Mordmerkmal der niederen Beweggründe entfallen sein. Folgerichtig könne Herr Ernst nur wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt werden. Die Verteidigung des Angeklagten H. wird diese Darstellung am 26. Janaur 2021 widerlegen.